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Praktikum und Gesundheitsbezogene Anforderungen

Ärztliches Attest, Impfungen und Co.

Wenn Sie ein Praktikum im UKGM mit Patientenkontakt und/oder mit Tätigkeiten in patientennahen Bereichen absolvieren wollen, so ist es von herausragender Bedeutung für Sie, für uns und für unsere Patient:innen das bei Ihnen

  • keine gesundheitlichen Bedenken bzgl. Ihres Praktikums bestehen,
  • keine ansteckungsfähigen Erkrankungen vorliegen sowie
  • ein ausreichender Immunschutz vorhanden ist.

Der Infektionsschutz spielt im Krankenhaus eine besonders wichtige Rolle. Er dient sowohl den Beschäftigten als auch den Patient:innen. Gegen einige ernste Infektionskrankheiten gibt es wirksame und gut verträgliche Impfstoffe. Sie als Praktikant:in sollten daher vor Beginn des Praktikums geimpft sein bzw. es sollte ein ausreichender Immunschutz vorliegen.

Ohne Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes (§§ 20, 20a, 23a IfSG, Masernschutzgesetz) ist ein Praktikum im Gesundheitsdienst am UKGM Standort Marburg nicht möglich!

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie daher einen

Nachweis darüber, dass bei Ihnen keine gesundheitlichen Bedenken und keine ansteckungsfähigen Erkrankungen vorliegen sowie ein ausreichender Immunschutz besteht bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt oder in patientennahen Bereichen (§§ 20, 20a, 23a IfSG, Masernschutzgesetz)

Dieser Nachweis erfolgt durch

  • ein vollständiges ärztliches Attest
    Wir empfehlen Ihnen die Verwendung des hier verfügbaren Musterformulars "Ärztliches Attest" (Rubrik Download von Unterlagen für die Bewerbung). Wird ein anderes Attest verwendet, so sind die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anforderungen zu erfüllen!

und/oder

  • die Kopie der Arbeitsmedizinischen Eignungsbescheinigung nach § 23a IfSG

Ein allen Vollständigkeitsanforderungen genügendes Attest ist gleichwertig zur Kopie der Arbeitsmedizinischen Eignungsbescheinigung nach § 23a IfSG und umgekehrt.

Der Nachweis ist von ALLEN Bewerbenden bei der Bewerbung zu führen und ist für ALLE Arten von Praktika bzw. praktikumsähnliche Beschäftigungen erforderlich wie z.B.

  • Berufsfindungspraktika bzw. Schulpraktika mit einer geringfügigen Dauer,
  • Berufs- und Ausbildungspraktika im Bereich der Pflegeberufe,
  • Berufs- und Ausbildungspraktika (z. b. Physiotherapie, Ergotherapie),
  • Fortbildungspraktika im Bereich der Pflegeberufe,
  • Weiterbildungspraktika im Bereich der Pflegeberufe (z. b. Intensivpflege, Onkologie, Psychiatrie, Praxisanleitung),
  • Pflichtpraktika für die Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter:in,
  • Praktika von Absolvent:innen der Fachoberschulen für Sozialwesen und Gesundheit,
  • Praktika von Fachhochschulabsolvent:innen (z.B. Pflegemanagement/ Pflegewissenschaft)
  • Praktika von Studierenden allgemein,
  • Pflichtpraktika für Studierende der Humanmedizin die bei der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert sind,
  • Praktika von Studierenden der Humanmedizin die NICHT bei der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert sind.

 
Besonderheiten gelten für:

  • Studierende der Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg
    Diese Studierenden haben nach Anmeldung durch das Studiendekanat Anspruch auf eine Arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsärztlichen Dienst BÄD des UKGM Standort Marburg. Bei dieser Vorsorge wird die Arbeitsmedizinische Eignungsbescheinigung nach § 23a IfSG ausgestellt
  • Interessent:innen für Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Krankenpflege mit Dienststelle Schwesternschaft des DRK Marburg.
    Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Dienststelle Schwesternschaft des DRK Marburg auf!.

Die für das Ärztliche Attest erforderliche Gesundheitsuntersuchung sollte sinnvollerweise am ehesten bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt durchgeführt werden. Hierbei ist zu bedenken dass dies so ausreichend früh im Vorfeld einer Bewerbung für ein Praktikum geschehen sollte, dass notwendige, ggf. fehlende Impfungen ergänzt werden können.

Die Kosten für eventuell erforderliche Impfungen werden bei öffentlich empfohlenen Impfungen von der jeweiligen Krankenkasse des Bewerber übernommen, die übrigen müssen auf Kosten der Bewerbenden durchgeführt werden, sie werden nicht vom UKGM übernommen.

Achtung!
Die Kosten für die Ausstellung des Attestes müssen von den Bewerbenden getragen werden, sie werden nicht vom UKGM übernommen.

Aus dem Ärztlichen Attest muss neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit auch hervorgehen, dass ein gültiger Impfschutz bzw. Immunschutz im Rahmen der öffentlich empfohlenen Impfungen gegen Diphterie, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten (Pertussis), Polio, Tetanus, Windpocken und COVID 19 besteht.

 

Ärztliches Attest: Anforderungen für Vollständigkeit


 
WAS
Details
Angaben zur Person für die das Attest ausgestellt wurde
Name, Vorname, Geburtsdatum

Angaben müssen vollständig sein

 

Tetanus, Diphtherie

Grundimmunisierung (3 Impfungen) durchgeführt
und letzte Impfung nicht älter als 10 Jahre

 

Pertussis

Letzte Impfung nicht älter als 10 Jahre

 

Poliomyelitis

Grundimmunisierung
+ 1 Auffrischimpfung im Jugend- oder Erwachsenenalter durchgeführt

 

Masern, Mumps, Röteln*

  • entweder 2 Impfungen (für nach 1970 geborene Personen) durchgeführt
  • oder Serologischer Schutznachweis liegt vor (keine Krankenkassenleistung)

*bei männlichen Bewerbenden reicht eine einmalige Röteln-Impfung aus

 

Windpocken (Varizellen)

  • entweder Grundimmunisierung (2 Impfungen) durchgeführt
  • oder Erkrankung anamnestisch sicher durchgemacht
  • oder Serologischer Schutznachweis liegt vor (keine Krankenkassenleistung)

 

Hepatitis B

  • Bei Praktika im Rahmen von Berufsausbildung, Studium, Hospitation etc:
    Grundimmunisierung (3 Impfungen) durchgeführt
  • Bei Kurz-/Schnupperpraktika (<= 2 Monate) z.B. im Rahmen der Berufsfindung:
    mindestens 2 Impfungen durchgeführt

 

COVID 19

Das aktuellste EU Covid-19 Impfzertifikat ist dem Attest in Kopie beizulegen!

 

Angaben zur Ausstellerin / zum Aussteller des Attestes
Ort, Datum, Unterschrift Aussteller

Angaben müssen vollständig sein

 

 

Minderjährige Bewerber:innen mit einer Praktikums-/Dienstdauer von mehr (>) als zwei (2) Monaten

Minderjährige Bewerber:innen mit einer Praktikums-/Dienstdauer von mehr (>) als zwei (2) Monaten benötigen zudem eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG. Diese Bescheinigung ist im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen!

 

Die gesundheitsbezogenen Unterlagen des Bewerbenden

  • Ärztliches Attest bzw.
    Kopie der Arbeitsmedizinischen Eignungsbescheinigung und
  • ggf. die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach JArbSchG (Notwendig bei Minderjährigen mit einer Praktikums-/Dienstdauer von mehr (>) als zwei (2) Monaten)

müssen der Bewerbung in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag beigefügt sein.
Der Umschlag muss von den Bewerbenden mit den jeweiligen Kontaktdaten (Name und Vorname, Adresse) versehen und wie folgt beschriftet sein:

Inhalt: Gesundheitsbezogene Unterlagen im Rahmen einer Bewerbung für ein Praktikum
Nur zu öffnen von den Beauftragten des UKGM für die Auswertung
der gesundheitsbezogenen Unterlagen auf Vollständigkeit!

 

Hinweis
Nach § 20, 20a, 23a IfSG und Masernschutzgesetz ist das UKGM verpflichtet, nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Hierfür dürfen bei Bewerbenden personenbezogene Daten (Impfstatus und Serostatus) erhoben, verarbeitet und genutzt werden, um über die Bewerbung für ein Praktikum zu entscheiden. Von allen Bewerbenden wird erwartet, dass die empfohlenen Standardimpfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut mit empfohlenen Auffrischimpfungen durchgeführt wurden. Bei unvollständiger Grundimmunisierung sind die Impfungen nach der STIKO-Tabelle „Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit fehlender Grundimmunisierung“ zu vervollständigen, fehlende Auffrischimpfungen sind nachzuholen.
Weiterhin ist die Dienstvereinbarung UK Marburg (2003) „Verhütung von nosokomialen Infektionsrisiken durch chirurgisch invasive Tätigkeit“ einzuhalten.
Darüber hinaus wird hiermit auf die Infektionsgefährdung der Bewerbenden bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt oder in patientennahen Bereichen hingewiesen. Insbesondere ist eine Schwangerschaft oder eine Immunsuppression (angeboren oder erworben, z.B. durch Medikamenteneinnahme) zu berücksichtigen.