Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung  zum/r Krankenpflegehelfer*In ist landesrechtlich geregelt.

In Hessen dauert die Ausbildung ein Jahr. Sie ist staatlich anerkannt und wird über das Hessische Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022) geregelt.

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und der staatlichen Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer*In“ erteilt.