Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Vergütung und Kosten

(Alle Angaben in diesem Bereich unterliegen der Veränderung und Anpassung und können nur ohne Gewähr gegeben werden.)

Es werden keine Ausbildungsgebühren erhoben.
Die Ausbildung ist nach § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig.
Kosten für Lernmittel, externe Praktika, Exkursionen usw. sind von den Schülern/innen zu tragen.
Während der Ausbildung erfolgt keine Vergütung.

Wohnmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit, ein kostengünstiges Zimmer in einem der drei Wohnheime des Klinikums zu mieten.

Berufskleidung/Bereichskleidung
Die vorgeschriebene Berufs-/Bereichskleidung wird zur Verfügung gestellt und gereinigt.