Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Abschluss und Prüfungen

Über den Ausbildungszeitraum von 3 Jahren werden halbjährlich fachübergreifende Klausuren zur Überprüfung des theoretischen Wissenstandes geschrieben.

Sechs Monate nach Ausbildungsbeginn wird diese Klausur als Zwischenprüfung gewertet und zusätzlich eine praktische Prüfung durchgeführt. Diese entscheiden mit über die Eignung der/des Auszubildenden für den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten.

 

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil umfasst.

Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Orthoptistin"/"Orthoptist".