Abstammungsgenetik
Abstammungsgutachten werden an unserem Institut nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes und der entsprechenden Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission mit modernsten molekularbiologischen Methoden erstellt und sind daher in ganz Deutschland gerichtlich anerkannt. Wenn Sie als Privatperson ein Abstammungsgutachten in Auftrag geben wollen, beraten wir Sie gerne persönlich oder telefonisch. Eine Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail erfolgen:
Gregor.Bein@immunologie.med.uni-giessen.de
Anschrift |
Zentrum für Transfusionsmedizin, Abstammungsgenetik, Langhansstr. 7, 35392 Gießen Bei Fragen zum Versand: 0641/985-41501 Laborleitung Prof. Dr. Gregor Bein (Fachabstammungsgutachter DGAB) (Tel: 0641/985-41500) |
Beauftragung, Ablauf und Erstellung von Abstammungsgutachten | |||||
Wir führen sowohl für Privatpersonen als auch für Gerichte im gesamten Bundesgebiet Abstammungsgutachten durch. Aufklärung, Einwilligung und Durchführung von Abstammungsuntersuchungen erfolgen gemäß den Vorschriften des GenDG (Gendiagnostikgesetzes) und der GEKO Richtlinie und entsprechen so den aktuellen rechtlichen Vorschriften. Zur Klärung offener Fragen oder zur Beauftragung können Sie uns gerne direkt telefonisch kontaktieren unter 0641-985-41501. Nach Beauftragung kümmern wir uns um die komplette Probenentnahme bei den beteiligten Personen so, daß Sie möglichst in Wohnortnähe – auch überregional – durchgeführt werden kann (nach Rücksprache auch international). Falls gewünscht, führen wir die Untersuchung in den meisten Fällen mit Material aus Wangenschleimhautabstrichen durch, sodaß keine Blutentnahme mehr erforderlich ist. Nach Abschluß der Analyse übersenden wir Ihnen ein Abstammungsgutachten, welches gerichtlich anerkannt ist. | |||||
Abstammungsbegutachtung | |||||
Abstammungsgutachten werden erstellt, um eine fragliche Vaterschaft oder andere Abstammungsfragen (fragliche Mutterschaft, Zwillingsuntersuchungen, fragliche Großelternschaft, fragliche Voll- und Halbgeschwisterschaft) zu klären. Da die Ergebnisse eines Abstammungsgutachtens erhebliche Folgen für Unterhaltsverpflichtungen oder Erbauseinandersetzungen haben, werden hier höchste Ansprüche an die Qualität und Zuverlässigkeit der Untersuchungen gestellt. Der Institutsleiter Prof. Dr. med. G. Bein ist als gerichtlicher Abstammungsgutachter tätig und Mitglied des Bundesverbandes der Sachverständigen für Abstammungsgutachten e. V. (www.vaterschaftstest.de). | |||||
Akkreditierung, Urkunden und Zertifikate | |||||
Das Labor für Abstammungsgenetik ist gemäß den Vorgaben des GenDG nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Sachverständigen Herr Prof. Dr. Gregor Bein und Herr Prof. Dr. Holger Hackstein sind beide als Fachabstammungsgutachter durch die DGAB (Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung) qualifiziert und führen seit vielen Jahren Abstammungsgutachten für Privatpersonen und Gerichte im In- und Ausland durch.
Die Akkreditierungsurkunde vom 15.05.2015 ist gültig bis 14.05.2020.
Urkunden / Bescheinigungen:
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Analyt | Short-Tandem-Repeat- (PCR-STR) Polymorphismen der Genorte Penta E, D18S51, D21S11, TH01, D3S1358, FGA, TPOX, D8S1179, vWA, Amelogenin, Penta D, CSF1PO, D16S539, D7S820, D13S317, D5S818, D1S1656, D2S1338, D6S1043, D12S391, D19S433 und HLA-Typisierung (siehe dort) | ||||
Indikation | Abstammungsbegutachtung, Chimärismusanalyse | ||||
Material | Wangenschleimhautabstrich, 3-10 ml EDTA Blut | ||||
Methode | PCR-STR DNA-Fragmentlängenbestimmung durch Kapillargelelektrophorese (ABI PRISM 3130XL Genetic Analyzer) |
Aktualisiert am: 29.05.2019