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Megazystis / LUTO

Verengungen der ableitenden Harnwege können einen Grund für eine intrauterine Therapie darstellen. Die Indikation wird in den meisten Fällen bei Vorliegen einer Urethralobstruktion, einer Verengung der Harnröhre durch sog. posteriore Urethralklappen, gesehen. Hierbei kommt es zum Aufstau des Urins in der fetalen Harnblase, der Harnleiter und der Nieren. Im Verlauf kommt es häufig zu einem Mangel an Fruchtwasser. Der aufgestaute Urin kann zur Schädigung der kindlichen Niere und zu einer sogenannten Nierenbeckenerweiterung/Hydronephrose führen. Der Fruchtwassermangel führt zu einer mangelnden Entwicklung der kindlichen Lunge und auch Kontrakturen des Muskulatur und somit Fehlstellungen der Gliedmaßen können die Folge sein. Die Unterentwicklung der kindlichen Lunge kann so ausgeprägt sein, dass die Lungengröße nachgeburtlich nicht zum Überleben ausreicht. Um die beschrieben Folgeschäden zu verhindern oder abzumildern, kann durch Einbringen eines kleinen Katheters in die kindliche Bauchdecke bis zur Harnblase der Abfluss des Urins aus der kindlichen Harnblase in die Fruchthöhle ermöglicht werden. Der Eingriff erfolgt üblicherweise unter Ultraschallsicht in Regionalanästhesie unter stationären Bedingungen. Aus dem kindlichen Urin können biochemische Analysen zur Bestimmung der Nierenfunktion sowie genetische Analysen vorgenommen werden.