Infos zu dem Tarifabschluss
Willkommen auf unserer Seite über unseren Tarifabschluss 2026. Hier finden Sie eine transparente Übersicht über unseren Tarifabschluss 2026 am UKGM sowie einige Vergütungsbeispiele.
Egal, ob Sie bereits Teil unseres Teams sind, sich für eine Karriere bei uns interessieren oder einfach mehr über unser Vergütungssystem erfahren möchten – wir möchten Ihnen alle wichtigen Informationen rund um unseren Tarifabschluss 2026 klar und verständlich bereitstellen.
Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns unter folgender E-Mail Adresse zu kontaktieren:
personalmanagement.gi@uk-gm.de.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wie setzt sich das attraktive Sonderpaket für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen, und wie erfolgt die Auszahlung? Zahlung von Einmalzahlungen:
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro mit dem Entgelt für den Monat Mai 2026, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 30. April 2026 bestand und an min-destens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. April 2026 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entspre-chend ihres Beschäftigungsumfangs am 30. April 2026.
Einführung einer weiteren Sonderzahlung in der UKGM Service GmbH in Höhe von 25% ei-nes Monatsgehaltes ab 2026. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Monat Juli.
Alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikanten, erhalten mit der Vergütungsabrechnung des Monats Juli eine Sonderzahlung in Höhe von 25% der bei Zu-grundelegung der Berechnung nach § 14 II. Abs. 2 für diesen Monat zustehenden Vergütung.
Voraussetzung für die Sonderzahlung ist, dass der Arbeitnehmer am 30. Juni in einem unge-kündigten Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft steht. Bei Eintritt oder Austritt von Arbeitnehmern in die bzw. aus der Gesellschaft in den Monaten Januar bis Juli des Jahres erfolgt die Berechnung der Sonderzahlung anteilig (jeweils ein Siebtel pro Monat).
Wie gestalten sich die Vergütungssteigerungen im Jahr 2026 und welche Vorteile bringen sie für die Mitarbeitenden?
Die Vergütungstabellen werden wie folgt angepasst:
a) Lineare Erhöhung um 4,0 % zum 01.05.2026, mindestens 110 Euro ab Vergütungsgruppe 3, mind. 125 Euro in Vergütungsgruppen 1 und 2
b) Lineare Erhöhung um 2,5 % zum 01.05.2027, mindestens 100 Euro
Welche neuen und erhöhten Zulagen gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wie profitieren sie davon?
Die tariflichen Zulagen des § 14 MTV mit Ausnahme der Wechselschichtzulage werden wie folgt angepasst:
a) Erhöhung um 4,0 % zum 01.05.2026
b) Erhöhung um 2,5 % zum 01.05.2027
Ab 01.05.2026 wird die Wechselschichtzulage gemäß § 14 Abs. 23 von 155 Euro/Monat um 95 Euro/Monat auf 250 Euro/Monat erhöht.
Leitungen bettenführender Stationen sowie Leitungen im Kreißsaal erhalten eine monatliche Zulage
- bei bis zu 12,0 VK unterstellte Mitarbeiter in Höhe von 300,00 € brutto
- bei über 12,0 VK unterstellte Mitarbeiter in Höhe von 350,00 € brutto
- bei über 24,0 VK unterstellte Mitarbeiter in Höhe von 400,00 € brutto
- bei über 48,0 VK unterstellte Mitarbeiter in Höhe von 500,00 € brutto
Stellvertretende Leitungen bettenführender Stationen sowie stellvertretende Leitungen im Kreißsaal erhalten die Zulage in jeweils hälftiger Höhe. Soweit mehrere Stellvertretende Leitungen auf einer Station bestellt sind, wird dieser hälftige Betrag anteilig aufgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für Stationsleitungen. (Leitungszulage, Stellvertretende Leitungszulage)
Bei Stationen mit über 48 VK unterstellten Mitarbeiter*innen kann die volle (hälftige) Zulage für stellvertretende Stationsleitungen an bis zu 2 stellvertretende Leitungen gezahlt werden.
Ab 01.01.2027 wird eine Schichtzulage i.H.v. 100 Euro/Monat eingeführt. Die Definition der Schichtarbeit lautet:
„Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.“
Ab 01.05.2026 wird eine Zulage für Hebammen im Kreißsaal i.H.v. 450 Euro/Monat eingeführt.
Welche Vergütungsverbesserungen gibt es für Auszubildende, Dualstudierende und Praktikanten, und wie wirken sie sich aus?
Auszubildende, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 100 Euro mit dem Entgelt für den Monat Mai 2026, wenn ihr Ausbildungsverhältnis am 30. April 2026 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. April 2026 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs am 30. April 2026.
Die monatlichen Vergütungen für Auszubildende, Dualstudierende, Praktikant*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung werden wie folgt angepasst:
a) Erhöhung um 100 Euro zum 01.05.2026
b) Erhöhung um 100 Euro zum 01.05.2027
Welche Regelungen wurden für Jobticket, Entgelt-Tarifvertrag und Zulagen verlängert oder gesichert?
Jobticket: Verlängert bis zum 31.12.2027, um umweltfreundliche und kostengünstige Mobilität zu fördern.
Entgelt-Tarifvertrag: Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 gesichert.
Ausgleichszulagen: Keine Abschmelzung – die volle Absicherung bleibt erhalten.
Umstellungszulagen: Werden weiterhin beibehalten.
Dieses Paket bietet nachhaltige Sicherheit und Stabilität für die Mitarbeitenden.
Tariftabelle gesamt

Dokumente und Downloads
| Dokument Name | Online | Version |
|---|---|---|
UKGM Eingruppierungstarifvertrag |
21.05.2026 | 1 |
UKGM Manteltarifvertrag |
21.05.2026 | 1 |
UKGM Vergütungstarifvertrag 2026 |
28.08.2026 | 2 |
UKGM_Service Änderungstarifvertrag |
21.05.2026 | 1 |
UKGM_Service Eingrupierungstarifvertrag |
21.05.2026 | 1 |
UKGM_Service Manteltarifvertrag |
21.05.2026 | 1 |
UKGM_Service Vergütungstarifvertrag Nr. 11 vom 24. März 2026 |
28.08.2026 | 2 |