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Ausbildung zum*zur Krankenpflegehelfer:in

Krankenpflegehelfer:innen – die unterstützenden Hände im Dienste der Gesundheit. Vom Assistieren bei täglichen Pflegeroutinen über die Hilfe bei der Mobilisation bis zur liebevollen Betreuung von Patienten – sie tragen dazu bei, dass Pflegeprozesse reibungslos funktionieren.

Das erwartet Dich in deiner Ausbildung:
  • Grundlegende Qualifikation im Bereich der Krankenpflege.
  • Unterstützung von Pflegefachkräften bei der Betreuung und Pflege von Patienten.
  • Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Waschen, Anziehen und Mobilität.
  • Unterstützung bei der Essensausgabe und der Dokumentation von Pflegeleistungen.
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Hygiene und des Wohlbefindens der Patienten.
  • Enge Zusammenarbeit im Team mit Pflegefachkräften und anderen Gesundheitsdienstleistern.
  • Betonung von Einfühlungsvermögen, Geduld und grundlegenden Pflegefertigkeiten.

Ausbildungsinhalte

Aufgaben und Tätigkeiten

Krankenpflegehelfer*Innen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten. Sie helfen den Patienten bei Verrichtungen des täglichen Lebens, die diese momentan nicht selbst übernehmen können.

Sie leisten Hilfestellung beim Aufstehen, bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang , bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden.

Sie begleiten Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen, teilen Essen aus, bereiten Getränke zu und messen Puls, Blutdruck und Temperatur. Auch für die Sauberkeit und Hygiene sind sie zuständig: sie reinigen und pflegen die Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten.

Ausbildungsverlauf

Organisation der Ausbildung

Die Ausbildungen beginnen jährlich am 01. Mai und am 01. November.

Bewerbungen werden bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn entgegengenommen.
 

Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung  zum/r Krankenpflegehelfer*In ist landesrechtlich geregelt.

In Hessen dauert die Ausbildung ein Jahr. Sie ist staatlich anerkannt und wird über das Hessische Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022) geregelt.

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und der staatlichen Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer*In“ erteilt.
 

Theoretischer und praktischer Unterricht

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 750 Stunden. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und wird im Bildungszentrum für Pflegeberufe und Hebammenwesen durchgeführt. Der Unterricht findet in Blockveranstaltungen statt.

Die Unterrichtsinhalte gliedern sich nach Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung  (HKPHAPrO) in Lernbereiche / Kompetenzbereiche:

LB 1: Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich
LB 2: Menschen bei der Lebensgestaltung und im Umgang mit der Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit unterstützen
LB 3: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit berücksichtigen
LB 4: Pflegehilfe als Beruf
LB 5: Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung
 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 950 Stunden.

Die Einsätze finden statt:

  • in der stationären Akutversorgung und in Ambulanzen des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, Standort Gießen, und
  • in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Krankenpflege (externer Einsatz bei Kooperationspartnern des Klinikums).
     
Abschluss und Prüfungen

Die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie umfasst  jeweils einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil.

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und der staatlichen Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer*In“ erteilt.

Berufsperspektive

Krankenpflegehelfern*Innen bietet sich eine Reihe Qualifizierungsmöglichkeiten, die auch die Grundlage für einen beruflichen Aufstieg bilden können, z. B:
 

  • Ausbildung „ Pflegefachfrau / Pflegefachmann“
  • Ausbildung  „Operationstechnischer Assistent*In (OTA)“
  • Ausbildung „Anästhesietechnischer Assistent*In (ATA)“

Vergütung und Benefits

Du erhältst aktuell folgendes Ausbildungsentgelt (brutto):

Dies beträgt für die Krankenpflegehilfeausbildung 1072 € (brutto) (Stand: 11.03.2021).

Alle Angaben in diesem Bereich unterliegen der Veränderung und Anpassung und können daher nur ohne Gewähr gegeben werden.
 

Dein Jahresurlaub
  • 30 Arbeitstage
  • 5 Arbeitstage zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
     
Deine Wochenarbeitszeit
  • 5 Tage pro Woche
     
Deine Berufs- / Bereichskleidung

Die vorgeschriebene Berufs-/Bereichskleidung (mit Ausnahme der Schuhe) wird zur Verfügung gestellt und gereinigt.
 

Deine Vorteile am UKGM
  • Eingruppierung nach Haustarifvertrag
  • Altersvorsorge
  • Regelmäßige Tariferhöhungen und Sonderzahlungen
  • Job Ticket
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Kindertagesstätte


 

Wissenswertes

Die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer oder zur Krankenpflegehelferin ist ein wichtiger Einstiegsberuf im Gesundheitswesen und hat im Laufe der Zeit eine bedeutende Entwicklung durchgemacht. Diese Ausbildung bietet die Grundlagen für die Unterstützung von Krankenpflegern und Pflegekräften bei der Versorgung und Betreuung von Patienten.

Die Anfänge der Krankenpflegehelferausbildung reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als die Pflegepraxis formalisiert und organisiert wurde. Während dieser Zeit wurden erste Pflegeschulen gegründet, um die Pflegepraktiken zu standardisieren und die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen.

Die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer bzw. zur Krankenpflegehelferin konzentriert sich auf die grundlegenden Pflegetechniken und -fähigkeiten. Dies umfasst die Hilfe bei der Körperpflege, dem Anziehen, der Mobilität, der Nahrungsaufnahme sowie der Unterstützung bei der Medikamentenverabreichung und der Dokumentation von Pflegeprozessen.

Die Ausbildung dauert in der Regel ein Jahr und vermittelt eine wichtige Basis für Pflegekräfte, um im Gesundheitswesen tätig zu sein. Krankenpflegehelfer arbeiten in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, darunter Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste.

Die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer oder zur Krankenpflegehelferin ist ein entscheidender Schritt, um den Bedarf an Pflegepersonal in Gesundheitseinrichtungen zu decken und eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Diese Berufsgruppe spielt eine wichtige Rolle in der Versorgung von Patienten und unterstützt die Pflegekräfte bei der Bewältigung der steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Das bringst du mit

Zugangsvoraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzungen werden neben der gesundheitlichen Eignung (Attest) auch Schulbildung vorausgesetzt.

Zur Ausbildung in der Krankenpflegehilfe kann zugelassen werden, wer

  • gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
  • über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss verfügt.

Abweichend kann auf Vorschlag der Schulleitung und mit Genehmigung des für die Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständigen Ministeriums - auch ohne Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss - eine Zulassung zur Ausbildung erfolgen.
 

Bewerbung

Hier finden Sie Informationen über die benötigten Unterlagen, die Sie uns an unser Bewerberbüro entweder als Kopien oder auch gerne per Mail als PDF-Datei zusenden können.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lückenloser Lebenslauf
  • Kopien des letzten Zeugnisses bzw. Abschlusszeugnisses ggf. Kopien der Zeugnisse der
    Berufsausbildung(-en) sowie
  • Kopien der Praktika, Beurteilungen und Arbeitszeugnisse
  • Ärztliches Attest  

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden können. Nach Abschluss der Auswahlverfahren werden alle Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze vernichtet.
  • Wir bitten Sie, Zeugnisse und sonstige Unterlagen (nur Kopien und keine Originale) ohne Folien und Mappen einzureichen.

Kontakt

Du hast Interesse an dieser Ausbildung, vielleicht noch Fragen oder möchtest dich bewerben?  

Bewerbungsadresse / Ansprechpartnerin

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Bildungszentrum, Standort Gießen
- Bewerberbüro -
Gaffkystraße 18
35392 Gießen
Tel: 0641 / 985 - 40442
Fax: 0641 / 985 - 40449

Bewerbungen per E-Mail an: Bewerbung.Bildungszentrum@uk-gm.de

 

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