Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r

Berufsausbildung zur/zum
Zahnmedizinischen Fachangestellten

Ausbildungsbereich
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde des Universitätsklinikums Gießen

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule (Duales System)

Ausbildungsbeginn
Ausbildungsbeginn ist bei Bedarf jeweils der 01. August des Jahres

Zugangsvoraussetzungen
Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Verordnung über die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/zum Zahnmedizinsichen Fachangestellten ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die/der Auszubildende soll jedoch die in den Berufseignungsanforderungen für diesen Ausbildungsberuf angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Die überwiegende Mehrzahl der Zahnmedizinischen Fachangestellten verfügt jedoch über einen mittleren Bildungsabschluss. Ebenso ist ein Mindestalter oder Höchstalter nach dem Berufsbildungsgesetz nicht vorgeschrieben.
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen im Vergleich zu dem der männlichen Auszubildenden lagen in den vergangenen Jahren jedoch bei annähernd 100 %.
Die Berwerberin/Der Bewerber sollte für die Ausbildung am Universitätsklinikum über einen guten mittleren Bildungsabschluss verfügen.

Berufsbezeichnung
Der Beruf der Zahnarzthelferin/des Zahnarzthelfers wurde mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangstellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 04. Juli 2001 als Ausbildungsberuf neu geregelt.
Die Zahnmedizinische Fachangestellte/der Zahnmedizinische Fachangestellte ist die rechte Hand des Zahnarztes und Ansprechpartner/in der Patienten. Es handelt sich hierbei um einen zukunftsorientierten Beruf mit fachlichen und organisatorischen Schwerpunkten. Darüber hinaus gehört dieser Ausbildungsberuf zu einem der vielseitigsten, abwechslungsreichsten Berufe für junge Menschen im medizinischen Bereich.
Der Beruf der Zahnarzthelferin wurde durch diese Verordnung zu einem modernen Gesundheitsberuf umgewandelt.

Aufgabengebiet
Die Zahnmedizinsche/n Fachangestellte/n arbeiten im Bereich des Gesundheitswesens nicht nur in Zahnarztpraxen, sondern finden darüber hinaus auch ein breites Betätigungsfeld in den Zahnkliniken. Sie werden im Büro, am Empfang, in Behandlungsräumen oder im Labor eingesetzt.
In einem überschaubaren Praxisteam muss man sich aufeinander verlassen können. Die Zahnmedizinischen Fachangestellten sind daher unverzichtbare Mitarbeiter. Sie erledigen vielseitige und interessante Aufgaben.
Zu dem Anforderungsprofil einer Zahnmedizinischen Fachangestellten gehört:

  • Organisationsvermögen besitzen
  • Manuelle Geschicklichkeit haben
  • Zuverlässigkeit und Verschwiegen sein
  • Hilfsbereitschaft und Geduld zeigen
  • Ordnungssinn demonstrieren
  • Konzentrationsfähigkeit unter Beweis stellen
  • Umsicht und Anpassungsfähigkeit erkennen lassen
  • Kontaktfreudigkeit ausstrahlen

Während der 3-jährigen Berufsausbildung werden dem/der Auszubildenden alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, damit die vielseitigen Aufgaben in der Praxis erfüllt werden können.

Zu dem Aufgabengebiet gehört:

  • Betreuung der Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • Assistenz im Behandlungszimmer
  • Kommunikation und Patienteninformation
  • Praxishygiene
  • Verwaltungstätigkeiten mit und ohne EDV
  • Materialbeschaffung, -vorratshaltung und -verarbeitung
  • Umweltschutz/Entsorgung/Medizintechnik
  • Röntgen- und Strahlenschutz
  • Mithilfe bei der Prophylaxe

Betriebliche Ausbildung
Zahnmedizinische Fachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG).
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beinhaltet die Vermittlung folgender Kenntnisse und Fertigkeiten:

  • Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes
  • Gesetzliche und vertragliche Regelungen der Zahnmedizinischen Versorgung
  • Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Umweltschutz
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen
  • Arbeitsorganisation und Qualitätsmanagement
  • Kommunikation, Information und Datenschutz
  • Patientenbetreuung
  • Grundlagen der Prophylaxe
  • Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes

Als Einsatzgebiete kommen Zahnarztpraxen, Krankenhäuser mit einer zahnmedizinischen Versorgung, Medizinische Dienste, zahnärztliche Organisationen und Verbände in Betracht.

Berufsschulische Ausbildung
Die folgende Übersicht zeigt die Lernfelder des Rahmenlehrplans:

1. Ausbildungsjahr

  • Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes,
  • Geräte und Instrumente des Ausbildungsbetriebes handhaben, pflegen und warten,
  • gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung,
  • arbeits- und tarifrechtliche Vorschriften kennen lernen, Praxishygiene beachten,
  • Patientenbetreuung,
  • Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung.

2. Ausbildungsjahr

  • Vertiefung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Vertiefung der Infektionskrankheiten,
  • Vertiefung der Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
  • teamorientiertes Arbeiten,
  • Qualitäts- und Zeitmanagement,
  • Mitwirkung bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Zahnarztes,
  • Situationsgerechte Betreuung bei Patienten, Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Dokumentation von Behandlungsabläufen, Arzneimittelverordnungen auf Anweisung des Zahnarztes vorbereiten.

3. Ausbildungsjahr

  • Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung,
  • Röntgen- und Strahlenschutz, insbesondere Durchführung von Film- und Bildverarbeitung,
  • Mundhygiene von Patienten überwachen, insbesondere Zahnputzübungen durchführen, Plaquereduktion kontrollieren und Patienten remotivieren,
  • Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen anwenden, Heil- und Kostenpläne auf Grundlage vorgegebener Therapiepläne erstellen,
  • erbrachte Leistungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträger erfassen, die Abrechnung erstellen und weiterleiten,
  • Vorschriften der Sozialgesetzgebung anwenden, Privatliquidationen erstellen.

Prüfungsstruktur und Prüfungsinhalte
Bei dem Ausbildungsberuf Arzthelfer/in wird - wie in anderen Ausbildungsberufen des dualen Systems - nach dem Berufsbildungsgesetz und -Konkretisiert in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin- eine Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt
Grundlage für die Gestaltung der Prüfungsanforderungen sind die vermittelnden Ausbildungsinhalte aus der beruflichen Praxis sowie die vermittelnden Kenntnisse in der Berufsschule. Die sachliche und zeitliche Gliederung zur Erreichung des Ausbildungszieles richtet sich nach dem Ausbildungsplan, der Anlage zum Berufsausbildungsvertrag wird.
Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten nach diesem Ausbildungsplan sind z. B.: Hilfeleistung bei der Zahnärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten, Vorbereitung und Durchführung der Röntgendiagnostik, Patientenbetreuung, Leistungsabrechnungen nach der Gebührenordnung vornehmen. Weiterhin gehört die Pflege und Wartung medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate zu dem Aufgabengebiet der Zahnmedizinischen Fachangestellten wie die Patientenaufnahme, Terminplanung, Patientenbestellung und das Erlernen von Zeichen- und Abkürzungen für Befunde, Patientendokumentation sowie die Archivierung der Patientendaten.
Ein Teil der Ausbildung vermittelt der Auszubildenden, dem Auszubildenden Kenntnisse des zahnärztlichen Schreibdienstes, damit eine fehlerfreie Durchführung des Schriftverkehrs mit den zahnmedizinischen Fachbegriffen möglich ist. Die EDV-gestützte Patientendokumentation sowie Bearbeitung des Posteingangs und -ausgangs sowie eine Telefonbeantwortung gehören ebenfalls zu dem Leistungsspektrum. Darüber hinaus wird die zahnmedizinische Fachangestellte/der Zahnmedizinische Fachangestellte im zahnmedizinischen OP-Bereich, bei der Röntgendiagnostik sowie mit Leistungsabrechnungen nach der Gebührenordnung eingesetzt und entsprechend ausgebildet.

Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf mit Lichtbild
Fotokopien der letzten beiden Schulzeugnisse

Bewerbungsanschrift
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an:

Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde des
Universitätsklinikums Gießen
z. Hd. Frau Schmiedhofer
Schlangenzahl 14
35392 Gießen

Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis zu der in der Stellenausschreibung genannten Bewerbungsfrist an die angegebene Anschrift zu senden.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Berufsausbildung erhalten sie von:

Jacqueline Fischer
Geschäftsbereich Personalmanagement
E-Mail: Jacqueline.Fischer@uk-gm.de

Interssante Links
IHK Gießen-Friedberg - Ausbildung.
Landeszahnärztekammer Hessen - Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Bundesagentur für Arbeit - Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r