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Patientenfürsprecher

Als unabhängige Einrichtung wurde die Tätigkeit des Patientenfürsprechers durch das Hessische Krankenhausgesetz (§7) als Ehrenamt geschaffen. Berufen werden die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer durch den jeweiligen Kreistag im Landkreis.

Unsere Patientfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nehmen nicht nur Verbesserungsvorschläge entgegen, um mit Ihnen gemeinsam unsere zukünftigen Leistungen zu optimieren, sondern sind auch vor Ort, wenn etwas einmal nicht so ist, wie es sein soll und Sie Anlass zur Kritik haben. 


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