Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Infos für Patienten

Liebe Patientinnen, Patienten und Angehörige,

für einen reibungslosen Ablauf Ihrer ambulanten Behandlung in unserer Klinik dürfen wir Sie bitten, Folgendes zu beachten:

  • Voraussetzung für die Behandlung in der Ambulanz ist die Vorlage eines Über-weisungsscheines von einem Haus- oder psychiatrischen Facharzt. Für jedes Behandlungsquartal ist ein neuer Überweisungsschein erforderlich.
    (Q1 von Januar - März, Q2 April - Juni, Q3 Juli - September, Q4 Oktober - Dezember).
  • Bitte halten Sie zusätzlich Ihre Krankenversichertenkarte bereit.
  • Die Behandlung erfolgt grundsätzlich nach Vereinbarung eines Termins.
  • Wenn Sie weitere Therapieangebote der Klinik für Psychiatrie und Psychothera-pie ambulant in Anspruch nehmen möchten, so ist mindestens einmal pro Quartal ein Arztgespräch in der Ambulanz (inkl. Überweisungsschein und Einlesen der Krankenversichertenkarte) erforderlich. Bitte denken Sie daran, diesen Termin frühzeitig zu vereinbaren.
  • Sollte sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändern, teilen Sie uns dies bitte mit.
  • Wenn Sie als Notfall zu uns kommen, erfolgt die Behandlung durch einen Ambulanz- oder Dienstarzt der Klinik. Wenn möglich, benachrichtigen Sie uns bitte vorab telefonisch.
  • In den hessischen Schulferien können die Öffnungszeiten der Ambulanz abweichen.

Auch wenn Sie eigentlich „nur“ ein Rezept benötigen, so beachten Sie bitte:

  • Einmal im Quartal ist ein Arztgespräch nach Terminvereinbarung notwendig.
  • Die Vorlage eines Überweisungsscheins für das jeweilige Quartal ist erforderlich.
  • Rezepte können nur zu den Öffnungszeiten der Ambulanz ausgestellt werden.

Diese sind:

Montag 8.30 bis 16:30 Uhr
Dienstag 8.30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 17:30
Freitag 08:30 bis 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr ist die Anmeldung der Ambulanz jeweils nicht besetzt.

Telefonnummer der Ambulanz:      0641 / 985-45720