Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Augenärztliche Gutachten

Form, Inhalt und Ausmass von augenärztlichen Gutachten richten sich nach dem Zweck und nach dem Auftraggeber.

Arten der Gutachten:

Führerscheingutachten:
Wenn die Führerscheinstelle vom Kraftfahrer ein augenärztliches Gutachten verlangt, kann unter der Telnr. 0641/985-43905 ein Termin zur gutachterlichen Untersuchung vereinbart werden. Der Kraftfahrer ist Auftraggeber des Gutachtens. Der Auftraggeber wird über die zu erwartenden Kosten informiert. Grundlage der Begutachtung ist die gültige Führerscheinverordnung.

Blindengutachten:
Die Augenklinik ist Obergutachter für Angelegenheiten des Landesblindengesetzes Hessen.
Der Auftraggeber ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Gerichtsgutachten:
Auftraggeber sind die Gerichte, Grundlage sind Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht.

Versicherungsgutachten:
Auftraggeber sind Versicherungen, Ursache sind meist Leistungsansprüche aus privaten Unfallversicherungen,   Haftpflichtversicherungen, und Berufunfähigkeitsversicherungen.
Falls eine Berufsgenossenschaft ein Gutachten anfordert, ist die Ursache immer ein Arbeitsunfall.

Gutachten im Auftrag des Patienten:
Selbstverständlich kann ein Patient ein Gutachten in der Klinik in Auftrag geben. Dies bedeutet für den weiteren Rechtsweg aber, dass die Klinik für andere Auftraggeber ausscheidet.

Beachten Sie bei den Gutachten bitte folgendes:
Die Klinik untersucht im Auftrag des Auftraggebers. Eine gleichzeitige Behandlung ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.