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Kontakt: Leitung: |
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Klaus Horvat |
Sefa Elmaci |
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Annegret Vaupel |
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Weiterbildung „Fachpflegerin oder Fachpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie“
Weiterbildung „Fachpflegerin oder Fachpfleger in der Intensivpflege, Anästhesie und Neonatologie“
Der bisherige Weiterbildungskurs zur/zum Fach(kinder)krankenschwester/-pfleger in der Intensivpflege und Anästhesie wird ab Januar 2012 erstmalig gemäß der neuen Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 als Weiterbildung „Fachpflegerin oder Fachpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie“ oder als „Weiterbildung Fachpflegerin oder Fachpfleger in der Intensivpflege, Anästhesie und Neonatologie“ angeboten.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst vier Grundmodule und fünf Fachmodule mit insgesamt 720 Unterrichtsstunden. Bei Interesse kann das optionale Modul Neonatologie additiv gewählt werden
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Grundmodul 1: |
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Pflegewissenschaft und Pflegeforschung |
60 Unterrichtsstunden |
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Grundmodul 2: |
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Kommunikation, Anleitung und Beratung |
60 Unterrichtsstunden |
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Grundmodul 3: |
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Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation |
60 Unterrichtsstunden |
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Grundmodul 4: |
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Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen |
60 Unterrichtsstunden |
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Fachmodul 1 |
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| Atmung | 90 Unterrichtsstunden |
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Fachmodul 2 |
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| Herz-Kreislauf | 60 Unterrichtsstunden |
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Fachmodul 3 |
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Stoffwechsel und Ernährung |
90 Unterrichtsstunden |
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Fachmodul 4 |
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| Bewusstsein, Wahrnehmung und Bewegung | 120 Unterrichtsstunden |
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Fachmodul 5 |
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| Anästhesiepflege | 120 Unterrichtsstunden |
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Optionale Modul Neonatologie |
120 Unterrichtsstunden |
Die berufspraktische Weiterbildung umfasst 1800 Stunden mit den Einsatzorten:
Anästhesieabteilungen verschiedener Fachgebiete
Aufwachraum
Intensiv- und anästhesienaher Bereich
Intensivbehandlungsstationen verschiedener Fachgebiete
Intensivüberwachungsstation/Intermediate Care
Zugangsvoraussetzung
Die Module schließen jeweils mit einer Prüfungsleistung ab. Wer sämtliche Modulprüfungen bestanden und die erforderlichen berufspraktischen Anteile absolviert hat, kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Die Abschlussprüfung besteht aus einer dreißigminütigen mündlichen Prüfung.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird eine staatliche Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Fachpflegerin oder Fachpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, oder Fachpflegerin oder Fachpfleger für Intensivpflege, Anästhesie und Neonatologie erteilt. Kosten / Gebühren Die Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts betragen für externe Teilnehmer aus Verbundkrankenhäusern € 6000.- Weitere Kosten: