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Brücken

Durch ausgeprägte kariöse Zerstörung, starker Schädigung des Zahnhalteapparates infolge einer Zahnfleischentzündung durch die es zum Knochenabbau kommen kann, aber auch durch Traumata z. B. bei einem Sturz, Unfall, etc., kann es zum Verlust eines Zahnes, bzw. zu einer notwendigen Extraktion kommen. Des Weiteren kann eine Nichtanlage eines bleibenden Zahnes nach Ausfall des Milchzahnes zu einer Lücke führen.

 

 
Abb.1: Fertig hergestellte Brücke mit keramischer Verblendung auf dem Labormodell.

 


Abb.2: Aufsicht auf die im Mund des Patienten eingesetzte Brücke. 

 

 
Abb.3: Seitenansicht der Brücke, mit individueller Anpassung der Zahnfarbe auf die Restbezahnung.

 


Abb.4: Zum Vergleich: Eine Keramikverblendbrücke im 3.Quadranten von Zahn 35 auf Zahn 37 und zwei Vollgusskronen im 4.Quadranten an Zahn 45 und Zahn 46.

 

Bei kleinen und mittleren zahnbegrenzten Lücken im Front- und Seitenzahnbereich kann eine festsitzende Versorgung durch eine Brücke vorgenommen werden. Im Frontzahnbereich werden dafür Keramikverblend- oder Vollkeramikbrücken verwendet und im Seitenzahnbereich Vollguss- oder Keramikverblendbrücken. Durch die Überkronung der lückenbegrenzenden Zähne, ist es möglich diese mit einem Brückenzwischenglied zu schließen.

Bei Nichtversorgung können durch die fehlende Stabilisierung die benachbarten Zähne in die Lücke kippen. Die Zähne des Gegenkiefers können in die Lücke „wachsen“. Die Zahnkontakte beim Zubiss und den Bewegungen werden gestört, was zu funktionellen Problemen im Bereich der Zähne und Kiefergelenke führen kann. Kaukraft, Funktionalität und Ästhetik sind beeinträchtigt.

Vorrausetzung für die Brückenversorgung ist die Eignung der zu überkronenden Zähne als Pfeilerzähne. Der Zahnhalteapparat (Knochen und Zahnfleisch) muss sich in einem entzündungsfreien Zustand befinden. Eine evtl. vorhandene Parodontits muss vorbehandelt werden. Die Brückenpfeiler dürfen durch die Spanne (Grösse der Lücke) nicht überbelastet werden. Bei langspannigen Brücken ist deshalb die Einbeziehung weiterer Pfeilerzähne abzuwägen. Wurzelkanal behandelte Zähne können vor der Überkronung mit einem Stiftaufbau versorgt werden, um den Halt zu verbessern. Eine Röntgenuntersuchung gibt Aufschluss über die Qualität der Pfeilerzähne.

Indikationen:

  • Kleine bis mittlere zahnbegrenzte Lücken
  • Parodontal gesunde Pfeilerzähne

Ziel der Versorgung:

  • Wiederherstellung bzw. Erhalt der Zahnkontakte beim Zubiss und den Bewegungen
  • Wiederherstellung bzw. Erhalt der Ästhetik und Phonetik
  • Vermeidung von Zahnwanderungen und -kippungen
  • Wiederherstellung bzw. Erhalt des Kauvermögens
  • Stabilisierung der Restbezahnung

Durchführung:

Die lückenbegrenzenden Zähne müssen, wie in Abb.2 und 3 zu sehen, zur Aufnahme einer Krone präpariert werden. Dazu muss genügend Substanz abgetragen werden, um Platz für das Metallgerüst und evtl. eine Verblendung, bei Erhalt der natürlichen Zahnform zu schaffen. Nach der Abformung modelliert der Zahntechniker auf dem Modell (Abb. 4) die Brücke und schließt mit dem Brückenzwischenglied die Lücke (Abb. 5 und 6). Dabei werden die natürliche Form und Farbe der Restbezahnung nachgeahmt (Abb. 5 und 6). Während der Herstellung im Labor (Abb. 4) werden die präparierten Zähne mit Provisorien versorgt. Nach einer Probetragezeit, wird die Brücke fest einzementiert. Das allseits konvexe Brückenzwischenglied liegt punkt- oder linienförmig der Schleimhaut auf, sodass eine gute Reinigungsmöglichkeit mit Zahnbürste und Zahnseide erfolgen kann.

In Abb. 7 wird eine Vollgussarbeit einer Keramikverblendbrücke gegenüber gestellt. Die Verblendung in Zahnfarbe bietet eine hohe Ästhetik. Der Kronenrand, i.d.R. in Gold gestaltet, muss dazu unterhalb des Zahnfleischrandes liegen. Die ästhetisch weniger anspruchsvolle Vollgussarbeit bietet sich nur im hinteren Seitenzahnbereich an, da dieser beim Sprechen und Lachen kaum einzusehen ist. Wenn technisch möglich (Stabilität der Brücke), sollte im Oberkiefer eine komplette und im Unterkiefer eine Verblendung der Kauflächen erfolgen, um ein ästhetisch anspruchvolles Ergebnis zu erzielen. Im Frontzahnbereich ist eine Verblendung aus ästhetischen Gründen unverzichtbar. Der in Gold gearbeitete Kronenrand sollte auch hier unterhalb des Zahnfleisches liegen. Wenn genügend Platz vorhanden ist, z. B. bei den mittleren Schneide- und den Eckzähnen im Oberkiefer, kann auch eine ästhetisch hochwertige Vollkeramikbrücke angefertigt werden. Die Vorteile dieser Versorgung liegen in der natürlichen Ästhetik. Das Keramikgerüst bietet einen transluzenten, durchscheinenden Zahn. Es wird kein dunkles Metallgerüst verwendet. Es kann kein sichtbarer Goldrand auftreten. Die Nachteile liegen in einem hohen Substanzverlust, den die Keramik als Schichtstärke benötigt. Die Randschlussgenauigkeiten sind geringer als bei Keramikverblendungen und die Kosten sind höher.

Vorteile:

  • Hohe Ästhetik
  • Hoher Tragekomfort
  • Festsitzende Versorgung
  • Physiologische Belastung des Kieferknochens durch rein dentale Abstützung der Brücke
  • Parodontalprophylaktisch günstige Versorgung

Nachteile:

  • Kostenintensive Versorgung
  • Verblendung nur bei ausreichenden Platzverhältnissen möglich
  • Auch karies- und füllungsfreie Zähne müssen evtl. beschliffen werden