Einlass in Marburg
Stand: 14.04.2023
Ab 11.04.2023 gelten neue Einlassregeln am Universitätsklinikum Marburg
Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen, die im Infektionsschutzgesetz § 28b geregelt waren. Damit sind auch die letzten verpflichtenden Maßnahmen aufgehoben, wie die Test- und Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Da Coronainfektionen jedoch weiterhin auftreten werden, wollen wir auch weiterhin aufeinander achten und bitten um Ihre Mithilfe.
Überblick
- Freiwilliges Tragen einer Maske bei Vorliegen von Erkältungs-/Coronasymptomen
- Hausinterne Regelungen zur Testung auf SARS-CoV-2
- Besuchszeiten und Besuchsregelung
- Öffnungszeiten der Klinikum-Eingänge
- Zugang zur Notaufnahme
Freiwilliges Tragen einer Maske bei Erkältungs-/Coronasymptomen
Bitte tragen Sie während Ihres Klinikaufenthaltes eine medizinische Maske oder FFP2-Maske, wenn Sie mit Erkältungssymptomen oder anderen Symptomen, die auf eine SARS-CoV 2-Erkrankung hinweisen, das Klinikum aufsuchen.
Bitte sehen Sie von allen nicht erforderlichen Krankenhausbesuchen ab, wenn Sie Erkältungs- oder Coronasymptome haben.
Bitte beachten Sie die in besonderen sensiblen Bereichen weiterhin bestehende Maskenpflicht.
Hausinterne Regelungen zur Testung auf SARS-CoV-2
Alle symptomatischen Patientinnen und Patienten werden weiterhin bei Aufnahme auf SARS-CoV-2 und ggf. weitere mögliche Infektionserreger (z.B. Influenza, RSV) getestet.
Patientinnen und Patienten, die auf Intensivstationen oder auf Stationen mit hochgradig immunsupprimierten Patientinnen/ Patienten aufgenommen werden (z.B. Station 227, Station 031), werden unabhängig von Vorliegen einer Symptomatik bei Aufnahme in den Bereich auf SARS-CoV-2 getestet.
Besuchszeiten und Besuchsregelung
Die Einschränkung der Besuchszeiten für Stationsbesuche bleiben bis auf weiteres in Kraft: Gestattet ist eine Besuchsperson pro Patientin/Patient pro Tag für eine Stunde.
Die Einschränkung für Begleitpersonen bleibt ebenfalls bis auf weiteres bestehen: Es ist eine Begleitperson pro Patientin/Patient gestattet.
Angehörige, die Erkältungs- oder Coronasymptome zeigen, werden gebeten, von nicht notwendigen Krankenhausbesuchen abzusehen.
Besuchszeiten:
Montag – Freitag: 14.00 – 19.00 Uhr
Samstag, Sonn- und feiertags: 10.00 – 12.00 und 14:00 – 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Klinikeingänge
- Haupteingang:
- durchgängig 24 Stunden geöffnet
- Eingang Ost:
- Montag bis Freitag von 6.00 – 24.00 Uhr
- Samstag, Sonntag sowie Feiertag und Brückentag: 8.00 – 24.00 Uhr
- Eingang West:
- Montag bis Freitag von 6.00 – 21.00 Uhr
- Samstag, Sonntag sowie Feiertag und Brückentag: geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten von Eingang Ost/West nutzen Sie bitte den Haupteingang. Alle Nebeneingänge sind für den öffentlichen Zutritt geschlossen.
Zugang zur Notaufnahme
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten werden, wenn notwendig, bei Aufnahme getestet.
Der Zutritt von Begleitpersonen ist nur in Ausnahmefällen möglich:
- bei Minderjährigen
- zum Zwecke der Übersetzung, Dolmetschertätigkeit
- zur Betreuung bei dementiell oder psychiatrisch erkrankten Personen, soweit dies zur medizinischen Behandlung zwingend notwendig ist.
Zufahrt zur Notaufnahme, Kinder-Notaufnahme, ÄBD und Kinder-ÄBD:
Bitte fahren Sie unsere Besucherparkplätze P3 und P4 in der Baldingerstraße an.
Eingang Ost, Aufzug 18, Ebene -2
Vor dem Zugang zur Notaufnahme (Johanna-Wyttenbach-Weg) befinden sich für Personen mit eingeschränktem Gehvermögen, oder wenn es schnell gehen muss, 18 Kurzparkerplätze.
Ihr Marburger Universitätsklinikum