Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Zutritt in Gießen

Stand 01.05.2023

Für den Einlass in das Uniklinikum Gießen gelten folgende Zutrittsregelungen:
 

Es besteht aktuell keine generelle Maskenpflicht für Patienten, Begleitpersonen und Besucher. Wir bitten Sie jedoch, schon im Fall von leichten Erkältungssymptomen, freiwillig eine FFP2-Maske zu tragen. Für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, gilt weiterhin ein generelles Besuchs- und Begleitverbot. Patienten können im Verdachtsfall vor der Aufnahme oder während des Aufenthalts durch das Klinikpersonal getestet werden.

Pro Patientin und Patient ist nach wie vor ein Besuch pro Tag von einem Besucher oder einer Besucherin möglich. Es gelten die jeweiligen Besuchsregelungen der Station, auf der der zu besuchende Patient untergebracht ist. Besuchszeiten sind von 15:00 bis 17:00 Uhr auf Normalstation. Auf den Intensivstationen nach Absprache.

Bitte beachten Sie, dass zum Schutz besonders gefährdeter Patienten in einigen Bereichen des UKGM Gießen eine Maskenpflicht gelten kann. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die jeweiligen Regelungen (kurzfristige Änderungen und Ausnahmen können auftreten).


Weiter Informationen finden Sie im Internet unter