Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
-->

Geschichte der Rechtsmedizin

Geschichte der Rechtsmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Prof. Dr. rer. nat. Harald Schütz, Prof. Dr. med. Marcel A. Verhoff, Prof. Dr. med. Günter Weiler, Prof. Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer 

I. Historisches

Unter den Professoren der Medizinischen Fakultät in Gießen befasste sich bereits Michael Bernhard Edler v. Valentini (1657 – 1729) mit der Gerichtlichen Medizin. 1701 erschienen seine Pandectae medico-legale, 1711 die Novellae medico-legales und 1722 das Corpus iuris medico-legale. Gerhard Tabor (1694 – 1742) las von 1734 bis 1742 Chirurgie, Materia medica und Medicina Forensis. Ludwig Heinrich Leo Hilchen (1702 – 1753) schrieb über gerichtliche Sektionen und die gerichtsmedizinische Ausbildung des Arztes war sein besonderes Anliegen.

Auch die Ursprünge der forensischen Toxikologie lassen sich weit zurückverfolgen: So publizierte der bereits erwähnte Mediziner Hilchen, der zwischen 1730 und 1753 dreimal Rektor und zehnmal Dekan der Medizinischen Fakultät war, Untersuchungen über Quecksilberintoxikationen. Auch Justus von Liebig (1803 – 1873) nahm als damals äußerst gefragter Sachverständiger beispielsweise zu den heute eher skurril anmutenden Fragen, „ob Grünspan beim Kochen mit Soße giftiger würde oder nicht“, „wieviel Strychnin man dem englischen Bier wegen eines Hopfenmangels zusetzen dürfe, um einen bitteren Geschmack zu erzeugen, ohne Leben und Gesundheit der Betroffenen zu gefährden“ oder „ob betrunkene oder sonstige liederliche Personen zur Selbstentzündung am Haupte neigen“, Stellung. 

II. Bestrebungen zur Errichtung eines Lehrstuhls für Gerichtliche Medizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Im Jahre 1925 las der Professor für Pathologie, Eugen Bostroem, die „Gerichtliche Medizin“ neben der Pathologie, nachdem er hiermit durch Verfügung vom 18. April 1895 von der Regierung beauftragt worden war. Bostroem selbst aber forderte 1925 die Errichtung einer Professur für Gerichtliche Medizin und eines dazugehörigen Institutes, da er die Vertretung des Faches Gerichtliche Medizin, die er „nur auf dringenden Wunsch der Regierung ... recht ungern übernommen“ hatte, als unbefriedigend ansah. In seinem Antrag geht er ausführlich auf seine Bemühungen ein, den Unterricht in der Gerichtlichen Medizin lebendig zu gestalten. „Trotzdem“, so schreibt er, „hat mich dieser Unterricht doch insofern nie befriedigt, als er eben ein Notbehelf und ein recht beschränkter bleiben musste und den Anforderungen nicht genügen konnte, die man von der modernen gerichtlichen Medizin mit Recht zur Zeit verlangt und die durch die Errichtung selbständiger Lehrstühle und besonderer Institute für die gerichtliche Medizin an fast allen anderen Universitäten augenfällig in Erscheinung treten. Niemand hatte das unangenehmer und peinlicher empfunden als ich selbst und nur die Ungunst der Verhältnisse hat mich bisher davon abgehalten, die Errichtung einer selbständigen Professur nebst dem dazu gehörigen Institut zu beantragen. Durch die Einführung der neuen Prüfungsordnung vom 5. Juli 1924 ist nun aber diese Frage akut geworden ...“. Die Prüfungsordnung aus dem Jahre 1924 sah erstmals eine Prüfung in Gerichtlicher Medizin vor und verlangte dabei von dem Prüfungskandidaten den Nachweis, dass er auch in den für den praktischen Arzt wichtigen Fragen der Versicherungsmedizin, der Gutachtenerstattung und der Rechts- und Berufskunde ausreichend unterrichtet sei. Mit Recht nahm Bostroem diese Neuordnung zum Anlass, die Errichtung eines Gerichtsmedizinischen Lehrstuhls zu fordern. Die Fakultät schloss sich dem Antrag an, es gelang aber nicht, das Ministerium zur Errichtung eines solchen Ordinariats zu bewegen. Dabei gab es damals Gerichtsmedizinische Lehrstühle bereits an den meisten deutschen Universitäten, in Kiel z. B. schon seit 1861, in Berlin seit 1864. Viele Gerichtsmedizinische Lehrstühle und Institute waren in Deutschland etwa um die Jahrhundertwende errichtet worden, nachdem die Gerichtliche Medizin bis dahin meistens als ein Zweig der „Staatsarzneikunde“ betrachtet, und im Rahmen dieses Faches gelehrt worden war. Auch in Gießen lehrte der Professor der Staatsarzneikunde, Wilbrand, bis zu seiner am 1. April 1888 erfolgten Pensionierung „Gerichtliche Medizin“ neben „Öffentlicher Gesundheitspflege“. Bei der Wiederbesetzung dieser Professur verlangte die Regierung, dass auch der Nachfolger neben der Hygiene (die sich ebenfalls aus der Staatsarzneikunde entwickelt hatte) „Gerichtliche Medizin“ lesen sollte, die Fakultät war jedoch der Meinung, dass eine Symbiose dieser beiden Disziplinen nicht mehr möglich und daher nicht zu empfehlen sei. So kam es, dass von 1888 bis 1896 die „Gerichtliche Medizin“ nicht einmal als Lehrfach im Vorlesungsplan der Landesuniversität zu finden war, später kündigte Bostroem als Pathologe Gerichtsmedizinische Vorlesungen an.  

Ebenso wie Bostroem beantragte auch dessen Nachfolger, Herzog, wiederholt – aber stets vergeblich – die Errichtung eines Ordinariates und eigenen Institutes für „Gerichtliche Medizin“, immer mit Unterstützung der Fakultät. Herzog hatte sich bei seiner Berufung verpflichtet, für fünf Jahre einen Lehrauftrag für „Gerichtliche Medizin“ zu übernehmen. Nachdem diese Zeit abgelaufen war, konnte sich aber die Fakultät Erwägungen des Ministeriums „nicht verschließen“, wonach wegen der „angespannten Finanzlage des Staates eine Errichtung eines besonderen Ordinariates und Institutes für gerichtliche und soziale Medizin unmöglich“ war. Herzog erfüllte noch lange nach dem letzten Krieg den Lehrauftrag für „Gerichtliche Medizin“. Auch danach hielten Pathologen (Rotter und Schorn) die Gerichtsmedizinischen Vorlesungen, während die Vorlesungen über Rechts- und Berufskunde sowie Versicherungsmedizin (die seit der Prüfungsordnung von 1924 im Rahmen der Gerichtsmedizin zu prüfen sind) von Vertretern anderer Disziplinen übernommen worden waren. 

III. Errichtung eines Lehrstuhl für Gerichtliche Medizin an der JLU Gießen im Jahre 1964

Im Herbst 1964 wurde an der JLU Gießen schließlich ein Lehrstuhl für „Gerichtliche Medizin“ errichtet – annähernd 40 Jahre, nachdem die Medizinische Fakultät erstmals einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Dies, nachdem sich insbesondere auch der damalige Inhaber des Lehrstuhls für Pathologie, Walter Sandritter, mit der Fakultät nachhaltig dafür eingesetzt hatte. 

Es muss als besonderer Glücksumstand bezeichnet werden, dass für den neu errichteten Lehrstuhl in Gießen ein privates chemisches Institut (Haus „Dr. Boller“, Frankfurter Straße 58) gewonnen werden konnte, in dem schon eine Anzahl von Laborräumen vorhanden war, die mit geringen Mitteln für spezielle Gerichtsmedizinische Belange umgebaut werden konnten. So entstanden neben einem größeren chemisch-toxikologischen Labor Räume für histologische Untersuchungen und Spurenuntersuchungen, für Blutalkoholforschung und für serologische Untersuchungen. Nachdem im Kellergeschoss ein Sektionssaal eingerichtet werden konnte, wurde es auch möglich, im Institut Gerichtsmedizinische Sektionen durchzuführen und alle damit zusammenhängenden Ergänzungsuntersuchungen vorzunehmen. Hierzu gehörten neben dem Nachweis von Giften serologische Untersuchungen, photographische Dokumentation, Identifizierungsverfahren, kriminalistische Spurenuntersuchungen usw., wobei Verfahren Anwendung fanden, die z. T. noch vor wenigen Jahre oder Jahrzehnte zuvor unbekannt waren. 

Mit der Änderung der Lebensformen insbesondere nach dem 2. Weltkrieg hatte sich auch die Kriminalität gewandelt. Immer häufiger waren Fälle aufzuklären, bei denen die morphologischen Erfahrungen früherer Generationen wenig nützten. Das Bild des Giftmordes (man denke in diesem Zusammenhang an den E-605-Mordfälle) stellte sich vielfach anders dar als im Jahrhundert zuvor. Ohne modernste chemisch-toxikologische und serologische Untersuchungsmethoden war eine befriedigende Aufklärung vieler Todesfälle überhaupt nicht mehr möglich. Hierzu gehörten geeignete apparative Voraussetzungen, vor allem aber eine gut eingerichtete und für spezielle kriminalistische Fragestellungen arbeitende chemisch-toxikologische Abteilung. 

1. Die Jahre 1964 bis 1971

Prof. Dr. med. Oskar Grüner war der Gründungsdirektor des Gießener Instituts für Gerichtliche Medizin. Er wurde am 24.03.1919 in Leipzig geboren. Nach dem Abitur studierte er dort Medizin sowie 4 Semester Chemie. Das Staatsexamen legte er im Dezember 1943 in Leipzig ab. Die Promotion zum Dr. med. erfolgte ebenfalls im Dezember 1943 mit einem Thema über die „Trinitrotoluol-Anämie“. Nach leidvollen Kriegs- und Nachkriegserfahrungen (Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft erst im Mai 1949) war er am Frankfurter Institut für Gerichtliche und Soziale Medizin als Assistent bei Ferdinand Wiethold tätig und habilitierte sich im Dezember 1956 mit einer Arbeit zum Thema „Körperwasser und Blutalkohol“. Die Ernennung zum Direktor des neugegründeten „Instituts für Gerichtliche Medizin“ der JLU Gießen erfolgte im November 1964. Mit Schreiben vom 23. Dezember 1969 wurde die Umbenennung des „Lehrstuhls für Gerichtliche Medizin und Versicherungsmedizin“ in „Ordentlicher Lehrstuhl für Rechtsmedizin“ und des „Instituts für Gerichtliche Medizin und Versicherungsmedizin“ in „Institut für Rechtsmedizin“ vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. 

Die Berufung Oskar Grüners zum Direktor des Instituts für Gerichtliche und Soziale Medizin der Universität Kiel als Nachfolger von Wilhelm Hallermann erfolgte im Oktober 1972. Oskar Grüner wurde im März 1987 emeritiert und stellte dem Fach seine große wissenschaftliche Erfahrung insbesondere im Zusammenhang mit den leidenschaftlich diskutierten Fragen der Validität von Atemalkoholmessungen noch viele Jahre zur Verfügung. Er starb nach einem erfüllten Leben am 3. Juli 2001. 

Zu den Mitarbeitern der ersten Stunde gehörten neben Prof. Dr. med. Oskar Grüner als Institutsleiter die Ärzte Dr. med. Günter Schulz und Dr. med. Roland Schuster sowie der Chemiker Dr. rer. nat. Dietrich Post. Im Mai 1966 stieß noch der damalige Chemiestudent Harald Schütz zur Kernmannschaft. Die thematischen Schwerpunkte der „Gründerzeit“ lassen sich folgendermaßen skizzieren: Einflüsse verschiedener Parameter (z. B. Koffein, Nikotin, Sauerstoff u. a.) auf den Verlauf der Blutalkoholkurve und die Rückrechnung, Untersuchungen zur Schädelidentifizierung, zu ungewöhnlichen Schussapparaten sowie zur Herstellung von Alkohol in Strafanstalten (Schulz). Einflussgrößen auf die Leistungsfähigkeit (z. B. PKW-Innengeräusche, Tag- und Nachtrhythmen, ungünstige Beleuchtungsverhältnisse, Schwangerschaft, Ermüdung, besondere Anforderungen an Zweiradfahrer). Weitere Schwerpunkte bildeten Probleme der Ausbildung von Berufskraftfahrern sowie statistische Untersuchungen zur Beteiligung von Ausländern, Soldaten, Frauen, Rentnern, Fahrrad- und Mofafahrern an Alkoholdelikten in Mittelhessen. Diese Untersuchungen waren auch die Grundlage für die Habilitation von Roland Schuster im Mai 1985. Erarbeitet wurde auch eine Diaserie “Alkohol am Steuer“ für die Fahrschulausbildung. Im Bereich der forensischen Toxikologie waren zunächst umfangreiche Aufbauarbeiten zu leisten, wobei Schwerpunkte auf dem Gebiet der allgemeinen Suchanalyse („general unknown“) und der Datendokumentation lagen (Post). Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde neben anderen Substanzen die gerade auf dem Arzneimittelmarkt erschienene Wirkstoffklasse der Benzodiazepine analytisch untersucht (Schütz). 

Die genannten Themen wurden auch nach dem Wechsel in der Institutsleitung 1971 beibehalten und ausgedehnt, wozu natürlich Interessenschwerpunkte des neuen Direktors Günter Schewe hinzukamen. 

2. Die Jahre 1971 bis 1988

Prof. Dr. jur. Dr. med. Günter Schewe wurde am 12.11.1930 in Hamburg geboren, wuchs aber in Fissau (Eutin) auf. Nach dem Abitur im Jahr 1951 studierte er zunächst Jura in Freiburg i. Br., München und Hamburg. Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte 1956 (Thema: „Studien zum Irrtum über die Unrechtmäßigkeit des Verhaltens“). Ein Jahr später bestand er die ärztliche Vorprüfung , 1960 erwarb er die Befähigung zum Richteramt und 10 Monate danach folgte das medizinische Staatsexamen. Im Januar 1962 ging Günter Schewe zu Prof. Hallermann an das Kieler Institut für gerichtliche und soziale Medizin und wurde in Kiel mit einem Thema von Joachim Gerchow („Über Vorsatz und Bewusstsein. Ein Beitrag zum strafrechtlichen Vorsatzbegriff aus medizinisch-psychologischer Sicht“) 1964 zum Dr. med. promoviert. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits Assistent am Frankfurter Institut für Gerichtliche und Soziale Medizin (später Zentrum der Rechtsmedizin), wo er 1969 habilitierte und die Venia legendi erhielt (Thema: „Die strafrechtsdogmatischen Aspekte des Willensproblems aus medizinisch-psychologischer Sicht“). Nach 1 ½-jähriger Tätigkeit als Oberassistent und Ernennung zum Professor leitete Günter Schewe ab Oktober 1971 das Institut für Rechtsmedizin der Universität Gießen kommissarisch, bis er im Mai 1973 zum Professor (H4) ernannt wurde. Von 1973 bis 1977 war Günter Schewe Prodekan des Fachbereichs Humanmedizin und von Januar 1990 bis Dezember 1992 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM). Weiterhin wurde die 63. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin vom 12. bis 15. September 1984 unter seiner Leitung in Gießen ausgerichtet. 1981 lehnte er einen Ruf auf die C4-Professur für Rechtsmedizin an der Freien Universität Berlin ab. Am 1. April 1988 wurde er zum Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Kiel als Nachfolger von Oskar Grüner ernannt. Günter Schewe starb leider viel zu früh am 5. Februar 1997. 

In der wissenschaftlichen Tätigkeit traten in Anbetracht des Doppelstudiums fast zwangsläufig juristisch-medizinische Grenzfragen (in Zusammenarbeit mit den neuen Mitarbeitern Dr. jur. Dr. med. Hans-Jürgen Kaatsch und Dr. jur. Dr.med. Holger Thomsen) besonders hervor. Diese betrafen beispielsweise die forensische Psychopathologie, Sterbehilfe, Todesdefinition und Transplantation, strafrechtliche Haftung von Krankenschwestern und Krankenpflegern, psychophysische Leistungsfähigkeit von Nierentransplantatempfängern und Dialysepatienten, Definitions- und Beweisprobleme an der „unteren Rauschgrenze“ sowie rechtliche Grundlagen der Transfusionsmedizin. Besonders hervorzuheben sind auch die hauptsächlich mit Roland Schuster durchgeführten Untersuchungen zum Grenzwert bei Fahrradfahrern (1,6 o/oo) mit Konsequenzen für die höchstrichterliche Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit von Hans-Jürgen Kaatsch lag auf arztrechtlichem Gebiet. Themen waren unter zahlreichen anderen die Zuziehung des medizinischen Sachverständigen bei Anordnung der Sicherungsverwahrung, die Einsichtsgewährungspflicht in Krankenunterlagen, die Rolle des Arztes als Beschuldigter im Strafverfahren und das Schweigerecht des Arztes nach dem Tode des Patienten. In zwei DFG-Mitteilungen (zusammen mit Harald Schütz) wurde ein ausführlicher Beitrag zur rechtlichen Problematik im Zusammenhang mit der „Asservierung und Befundmitteilung in der forensischen- und klinischen Toxikologie“ publiziert. Weiterhin wurde neben Themen aus der Pathologie die Problematik der Atemalkoholbestimmung und deren Bewertung experimentell bearbeitet.

Im Bereich der forensischen Toxikologie wurden im Arbeitskreis von Dietrich Post weiterhin Fragen der Dokumentation und general unknown-Analytik bearbeitet, wobei ein Schwerpunkt auf dem gaschromatographischen Retentionsindex lag. Der Arbeitskreis von Harald Schütz war vor allem durch eine enge Zusammenarbeit mit der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Klinisch-toxikologische Analytik (Vors. Prof. Dr. Dr. Marika Geldmacher von Mallinckrodt) gekennzeichnet, in der er langjährig Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Analytik“ und an insgesamt mehr als 10 DFG-Mitteilungen beteiligt war. Hinzu kamen Monographien über die Analytik und Kinetik von Benzodiazepinen und Ethanol. Die Ergebnisse wurden von ihm auch als Mitglied der Alkohol- und Grenzwertkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin eingebracht und die ihnen zugrundeliegenden Arbeiten führten zur Gewährung eines DAAD-Stipendiums (Rechtsmedizin Wien, 1981) und der Verleihung des Schunk-Preis der Universität Gießen (1985). Die Habilitation erfolgte im April 1982 mit einem Thema zur Analytik der Benzodiazepine. 

Nach Amtsantritt von Prof. Schewe in Kiel wurde Herr Priv.-Doz. Dr. Roland Schuster zum kommissarischen Leiter des Instituts bestellt. Nach Neuausschreibung des Lehrstuhls erfolgte im April 1989 ein Ruf an Herrn Prof. Weiler, der den Lehrstuhl und die Institutsleitung zum 01.10.1989 übernahm. 

3. Die Jahre 1989 bis 2007

Prof. Dr. med. Günter Weiler, geb. am 04.07.1942 in Neustadt a. d. Weinstraße, absolvierte das Medizinstudium in Mainz und Düsseldorf, wo er 1968 die ärztliche Prüfung ablegte und im selben Jahr promoviert wurde. Mit Erteilung der Approbation zum 02.01.1970 begann die Weiterbildung im Fach Rechtsmedizin mit Stationen im Institut für Gerichtliche und Soziale Medizin der Universität Düsseldorf, dem dortigen Pathologischen Institut und dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen. Zwischenzeitlich wurde von ihm der Wehrdienst als Stabsarzt abgeleistet. Die Facharztanerkennung erfolgte 1977, die Habilitation für Rechtsmedizin in Essen 1978 mit dem Thema „Angiographische und morphometrische Untersuchungen der Koronararterien und ihre rechtsmedizinische Bedeutung“. Nach Ernennung zum C 2-Professor erfolgte 1986 die Berufung zum C 3-Professor, verbunden mit dem Lehrauftrag für die Ruhr-Universität Bochum. Nach Übernahme der Leitung des Gießener Instituts für Rechtsmedizin konnte eine vollständige Renovierung und auch Erweiterung sowie Modernisierung des Geräteparks durchgeführt werden. Bereits 1991 wurde das erste hessische Labor für forensische Molekularbiologie eingerichtet. Nachdem 1997 ein Anbau für Leichenkühlzellen mit Demonstrationsraum verwirklicht werden konnte, standen dem Institut nunmehr ca. 1000 qm Nutzfläche zur Verfügung. Bereits ab dem Jahre 1997 mussten toxikologische Untersuchungen für das Marburger Institut für Rechtsmedizin übernommen werden, da die dortige Fakultät einer Aufgabe des Lehrstuhls und Schließung des Institut mit Ausscheiden von Prof. Hilgermann beschlossen hatte und keinerlei Investitionen mehr vornahm. Zum 01.04.1999 wurden alle Aufgaben des Marburger Instituts vom Institut für Rechtsmedizin in Gießen übernommen. Das Gießener Institut für Rechtsmedizin ist seither für die Landgerichtsbezirke Gießen, Limburg, Fulda, Marburg und Kassel zuständig.  

Prof. Weiler war darüberhinaus seit 1992 Geschäftsführender Direktor des Medizinischen Zentrums für Ökologie mit 5 eigenständigen Abteilungen. Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung ist Prof. Weiler in vielen Kommissionen, Gremien und Ausschüssen tätig. So war er 3 Jahre Prodekan, 4 Jahre Delegierter der Landesärztekammer Hessen und mehrere Wahlperioden Senator der Justus-Liebig-Universität, Mitglied des Fachbereichsrates Medizin und Sprecher der größten Medizinprofessorengruppe. Hinzu kommen Mitgliedschaften in der Ethik-Kommission des Fachbereichs und der Landesärztekammer Hessen. 1993 gründete Prof. Weiler den „Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner e.V.“, dessen erste Geschäftsstelle in Gießen eingerichtet wurde und deren Präsident er bis Ende 2002 war. Ferner ist Prof. Weiler er Gründungsmitglied des Instituts für Kriminologie der JLU Gießen. 

Die wissenschaftliche Tätigkeit umfasst zahlreiche Gebiete des Faches. So befassen sich die publizierten ca. 225 Originalarbeiten mit Fragen der klinischen Rechtsmedizin, der Morphologie, der Alkoholforschung, der Toxikologie und in den letzten Jahren verstärkt der forensischen Molekularbiologie. Zahlenmäßig ist ein Schwerpunkt bei der forensischen Pathologie mit plötzlichem natürlichen Tod und auch plötzlichem Kindstod zu sehen. 
Am Institut für Rechtsmedizin habilitierte sich 1999 Herr Dr. M. Riße mit einem Thema zum plötzlichen Kindstod. In den vergangenen Jahren hospitierten am Institut im Arbeitsbereich von Prof. Schütz Gastwissenschaftler aus Japan, Korea und Thailand. Von 2001 bis 2005 lief ein umfangreiches DFG-Projekt unter Leitung von Priv.-Doz. Dr. Riße und den Prof. Irnich und Weiler zur postmortalen Herzschrittmacherüberprüfung. 

In der Lehre ist das Gießener Institut tätig bei der Ausbildung der Medizinstudenten der Universitäten Gießen und Marburg, der Jurastudenten in Gießen sowie der Studierenden der Verwaltungsfachhochschule,  Fachbereich Polizei. Seit dem 14.06.2005 sind die toxikologischen und molekularbiologischen Laboratorien offiziell bei der zuständigen Organisation (DACH; jetzt DAKKS) akkreditiert. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Bearbeitung und Erstellung von Gutachten im öffentlich-rechtlichen Bereich für Polizei und Justiz. Zum 01.10.2077 wurde Prof. Günter Weiler emeritiert, steht jedoch seither weiterhin dem Institut mit Rat und Tat zur Seite.

4. Die Jahre seit 2007

Prof. Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer, geb. am 27.12.1957, übernahm am 01. Oktober 2007 den Lehrstuhl und die Institutsleitung. Reinhard Dettmeyer studierte Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, bevor er am Klinikum Minden/Westfalen eine Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie absolvierte und 1991 die Facharztprüfung Pathologie vor der Ärztekammer Westfalen-Lippe ablegte. 1987 hatte er in der Humanmedizin promoviert zum Thema: „Antithrombin III und Fibronektin bei extrakorporaler Zirkulation: Untersuchungen mit Hilfe der zweidimensionalen Immunelektrophorese“. Nach einem Studium der Rechtswissenschaft von 1991 bis 1996 an der Ruhr-Universität Bochum und zwischenzeitlichen Praxisvertretungen in verschiedenen Instituten für Pathologie folgte von 1996 bis 2001 die Weiterbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin am Institut für Rechtsmedizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Unversität Bonn. 1999 erfolgte die juristische Promotion mit dem Thema: „Die verfassungsrechtlichen Grenzen für die gesetzliche Einführung einer Verwaltungssektion bei medizinisch unklaren Todesfällen“. 
Entsprechend seiner Vorbildung stellen die forensische Histomorphologie und Fragen des Medizinrechts einen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit dar. Die im Jahre 2004 vorgelegte Habilitationsschrift von Reinhard Dettmeyer befasste sich mit der Diagnostik viraler Myokarditiden beim mutmaßlichen plötzlichen Kindstod (SIDS) unter Einsatz neuerer immunhistochemischer Methoden zur Myokarditisdiagnostik und parallelem molekularpathologischen Nachweis viralen Genoms in Myokardproben. Dazu wurden zwei DFG-geförderte Forschungsprojekte initiiert, welche in eine „Internationale Multicenter-Studie zur Diagnostik der Myokarditis beim Sudden Infant Death Syndrome (SIDS)“ mündeten. Zu den mittlerweile ca. 250 Publikationen, schwerpunktmäßig zu Fragen der klinischen Rechtsmedizin, der forensischen Pathologie einschließlich der forensischen Histopathologie und zahlreichen Fragen des Medizinrechts sowie der rechtsmedizinischen Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen (u. a. Durchführung einer 1999 in der Zeitschrift „Medizinrecht“ publizierten Pilotstudie und anschließend Mitautor einer BMGS-geförderten, dreijährigen und 2005 publizierten multizentrischen Studie zur Behandlungsfehlerbegutachtung in der Rechtsmedizin in Deutschland) gesellen sich Monographien, die Reinhard Dettmeyer teils als Alleinautor, teils als Mitautor und Mitherausgeber verfasste. Zu erwähnen sind u.a. das Buch ´Rechtsmedizin` (gemeinsam mit Prof. Schütz und Prof. Verhoff konzipiert als Lehrbuch für Studierende;  Springer-Verlag, 2. Aufl. 2014), das englischsprachige Fachbuch „Forensic Medicine“ (ebenfalls mit Prof. Schütz und Prof. Verhoff als Mitautoren; Springer-Verlag 2014) sowie das englischsprachige Fachbuch „Forensic Histopathology“ als Alleinautor (Springer-Verlag, 1. Aufl. 2011; 2. Aufl. 2018). Zusätzlich ist Prof. Dettmeyer Mitautor eines Buches mit dem Titel  ´Kindesmisshandlung` (Herrmann/Dettmeyer/Banaschak/Thyen, Kindesmisshandlung, Springer-Verlag, 3. Aufl. 2016).

Reinhard Dettmeyer war bereits vor der Übernahme des Lehrstuhls für Rechtsmedizin an der JLU Gießen Mitherausgeber der Zeitschrift ´Rechtsmedizin`, wo er seit dem Jahre 2003 die Rubrik ´Rechtsreport` betreut, er ist u. a. im Editorial Board des in der Rechtsmedizin führenden englischsprachigen Journals, dem „International Journal of Legal Medicine“. Seit Amtsantritt im Jahre 2007 ist Prof. Dettmeyer Mitglied der Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der JLU Gießen, später wurde er auch Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer Hessen. Im Jahre 2015 übernahm Prof. Dettmeyer die Präsidentschaft des Ökologischen Zentrums am Fachbereich Medizin der JLU Gießen. Seit 2003 ist Reinhard Dettmeyer Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Rechtsmediziner e. V. und von 2004 bis 2014 gehörte er dem Sachverständigenrat beim Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) an. Zusätzlich ist Prof. Dettmeyer Mitglied im Editorial Board des Romanian Journal of Legal Medicine (RJLM) und seit 2016 geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift ´Rechtsmedizin`. Mit dem 01.01.2018 übernahm Prof. Dettmeyer die Präsidentschaft des Berufsverbandes Deutscher Rechtsmediziner e.V. in der Nachfolge von Prof. Bratzke, em. Direktor des Zentrums für Rechtsmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/M.

Unter der Leitung von Reinhard Dettmeyer konnte der aktuelle Personalschlüssel des Instituts zunächst erhalten bleiben: 4 Ärzte, 2 Chemiker, 3 Biologen und etwa 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinisch-technischen sowie administrativen Bereich. Im Jahre 2008 konnte eine weitere Arztstelle eingerichtet werden. Neben der Ausrichtung der 19. Frühjahrstagung –Region Nord – der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) im Jahre 2010 organisierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin den Workshop der Deutschen Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) im Jahre 2014, ein Symposium anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Instituts für Rechtsmedizin an der JLU Gießen (2014) und den 37. Spurenworkshop (2017) mit ca. 400 Teilnehmern.

Seit dem Jahre 2011 konnten in Kooperation mit der Rechtsmedizin Kassel (Prof. Saternus) rechtsmedizinische Obduktionen in Kassel durchgeführt werden, deren Vornahme dann später vollständig von der Gießener Rechtsmedizin übernommen wurde. Diese zusätzliche Obduktionstätigkeit erforderte die Einrichtung einer weiteren Arztstelle und die Vereinbarung von Kooperationen vor Ort. Zugleich werden eine konstante Zahl an insbesondere Blutproben im Alkohollabor und in den chemisch-toxikologischen Laboren untersucht sowie zahlreiche Spuren u.a. einer molekulargenetischen Diagnostik zugeführt.  

Parallel begann im Jahre 2014 das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderte Projekt „Forensisches Konsil Gießen (FoKoGi)“ mit mittlerweile 1,5 Arztstellen zur niedrigschwelligen rechtsmedizinischen Untersuchung, Dokumentation und Begutachtung von Gewaltopfern. Das „Forensische Konsil Gießen“ hat mittlerweile Kooperationsvereinbarungen mit externen Organisationen und Kliniken geschlossen, u.a. zur vertraulichen Spurensicherung bei Gewaltopfern, die (noch) keine Strafanzeige erstatten wollen. Dieses Projekt kann fortgeführt werden und perspektivisch stellen angekündigte Änderungen des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes das Institut für Rechtsmedizin zukünftig vor neue Herausforderungen.