Risikomanagement
Jeder Vorgesetzte und jeder Mitarbeiter das Recht und auch die die Pflicht mittels einer strukturierten Risikomeldung auf bestehende Risiken hinzuweisen und bei deren Beseitigung mitzuwirken.
Datenrisiken werden analog gesetzlicher Regelungen und interner Regelungen des Klinikums vermieden. Das Klinikum schützt alle personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff. Dies entspricht den Schutzvorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes. Das Klinikum hat einen Datenschutzbeauftragten und einen Vertreter benannt und bestellt. Die Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ermöglichen sowohl eine Vorbeugung von Datenverlust als auch die Nachvollziehbarkeit von allen DV-gestützten Vorgängen.
Die Ergebnisse aller beschriebenen Risikoidentifizierungen werden dokumentiert. Diese Dokumentation wird regelhaft mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei jeder neuen Risikoidentifizierung aktualisiert. Diese Dokumentation dient dazu, Handlungen auszulösen, um erkannte Risiken zu beseitigen und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sichere Lösungen zu realisieren