Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Besuche und Elternmitaufnahme

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mussten wir leider die Besuchsregeln in unserer Kinderklinik anpassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit pro Patient:in auf den Stationen nur noch ein Elternteil als Begleitung dabei sein darf.

Für die Stationen in unserem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin gilt derzeit folgendes:

  • Die mitaufgenommene Begleitperson (Mutter oder Vater) muss selbst symptomfrei sein (kein Husten, kein Fieber) und darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19 Patient:innen gehabt haben. Es erfolgt ein SARS-CoV-2-Schnelltest bei Aufnahme. Auswärts getätigte Schnelltest sind leider nicht ausreichend.
  • Im Außenbereich ist es möglich, dass ein zweiter Elternteil zu Besuch kommt.
  • Es ist grundsätzlich möglich, dass sich Begleitpersonen auswechseln, dies sollte jedoch auf ein Minimum beschränkt sein. Ein täglicher Wechsel der Begleitpersonen ist nicht möglich. Es gelten o.g. Regeln.
  • Bei SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten ist kein Wechsel der Bezugspersonen möglich.
  • Bei der täglichen ärztlichen Visite, sowie beim Verlassen der Zimmer muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Bitte halten Sie die Aufenthalte auf dem Flur so kurz wie möglich.
  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (z. B. Spielzimmer) ist nur für nicht-infektiöse Patient:innen möglich.
  • Sofern Kinder oder Jugendliche ohne Begleitperson stationär aufgenommen wurden, darf täglich eine sorgeberechtigte Person (Mutter oder Vater), sofern o.g. Regeln (Symptomfreiheit, kein Kontakt zu COVID-19) eingehalten werden, zu Besuch kommen.
  • Es gilt beim ersten Besuch die 2G+ - Regel. Im weiteren Verlauf benötigen Besucher:innen eine Sondergenehmigung mit ärztlicher Unterschrift der Bereichsleitungen und einen geprüften tagesaktuellen Corona-Fragebogen vor Eintritt ins Klinikum.

Darüber hinaus weisen wir auf die geltenden Hygienemaßnahmen hin: bitte achten Sie auf häufiges Händewaschen und Händedesinfektion.

Grundsätzlich ist die Mitaufnahme eines Elternteils auf unseren Stationen, außer auf den Intensivstationen, möglich. Es ist uns bewusst, dass Ihre Anwesenheit oft zur Genesung Ihres Kindes beiträgt. Viele Krankenkassen übernehmen bis zum Alter von 6 Jahren die Kosten für Ihren Aufenthalt und Ihre Verpflegung. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bescheinigung über den stationären Aufenthalt Ihres Kindes und die Notwendigkeit Ihrer Mitaufnahme. Bitte sprechen Sie uns an.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn manchmal eine Elternaufnahme nicht möglich ist, weil unsere Stationen mit vielen kranken Kindern und Jugendlichen ausgelastet ist.  

Eltern von Kindern, die auf der Kinderintensivstation aufgenommen wurden, können – soweit verfügbar – in einem vom Verein Kinder-Intensiv-Marburg geförderten Elternzimmer übernachten.