Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
-->

Erwachsenenbehandlung

Behandlung von erwachsenen Patienten
Eigentlich gibt es keine Altersbegrenzung für eine kieferorthopädische Behandlung. Zahnbewegungen können bis ins hohe Alter durchgeführt werden. Die Behandlung von Kindern und Erwachsenen unterscheidet sich zwar in einigen Punkten, aber trotzdem lassen sich selbst extreme Zahnfehlstellungen bei älteren Patienten heute gut korrigieren.

Unterschiede zwischen der Behandlung von Kindern und Erwachsenen:
Da bei Kindern das Wachstum noch nicht abgeschlossen ist, lässt sich dieses für die Behandlung nutzen, bzw. die Behandlung kann das Wachstum beeinflussen. Wenn die Patienten schon älter sind ist die knöcherne Umformung eines Kiefers natürlich schwerer. Da bei älteren Patienten oft auch andere zahnmedizinische Probleme (Parodontalerkrankungen o.ä.) vorliegen, müssen Zahnbewegungen oft sehr viel vorsichtiger durchgeführt werden als bei jüngeren Patienten.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Kostenübernahme. Während die Krankenkassen bei kieferorthopädischem Behandlungsbefarf die Kosten für eine Behandlung bis zum 18. Lebensjahr übernehmen, ist dies im Erwachsenenalter nicht mehr der Fall. Das bedeutet, dass der Patient in der Regel die Kosten für die Behandlung selbst trägt.

Behandlungsgeräte, die bei der Behandlung von erwachsenen Patienten zur Anwendung kommen:
Bei erwachsenen Patienten werden zur aktiven Zahnbewegung in der Regel festsitzende Behandlungsgeräte (z. B. Multibracketapparatur) angewendet. Bei Patienten mit großem Überbiss und Rücklage des Unterkiefers ist die Herbst- Apparatur meistens das Behandlungsgerät der Wahl, die oft die sonst im Erwachsenenalter übliche chirurgische Unterkiefervorverlagerung ersetzen kann.

Da erwachsene Patienten oft eine Zahnspange wünschen, die unsichtbar ist, bieten wir anstelle der normalen Brackets auch Keramikbrackets an. Diese sind zwar nicht ganz unsichtbar, fallen aber weniger auf als Metallbrackets.