Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Vergütung und Kosten

Für den Besuch der Lehranstalt für Medizinisch-technische Radiologieassistenten werden keine Lehrgangsgebühren erhoben.
Die Ausbildung ist nach § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig.