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Qualitätsmanagement POCT

Seit dem 6. Dezember 2003 gilt für alle medizinische Laboruntersuchungen die neue Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK). Dies betrifft auch die patientennahen Laboruntersuchungen wie Blutzucker – oder Blutgasmessungen am Krankenbett, das sog. „Point-of-Care Testing „ (POCT) .