Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Ihr Aufenthalt in Marburg

Von A bis Z
Allgemeine Vertragsbedingungen – AVB

Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, den Kostenträgern und der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie spezielle Abrechnungsvorschriften. Die Unterlagen liegen in den administrativen Leitstellen (Patientenanmeldung) aus und können dort eingesehen werden. Sie sind Bestandteil des Krankenhausbehandlungsvertrages, den Sie mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH geschlossen haben. Vom Arzt erwarten Sie die genaue Feststellung Ihrer Krankheit (Diagnose) und eine erfolgreiche Behandlung (Therapie).

Sie können selbst sowohl bei der Diagnose als auch bei der Therapie mitwirken – durch klare Aussagen über Ihr Befinden und die Entstehung Ihrer Beschwerden, über die Wirkung der verschiedenen Behandlungsmethoden und der Medikamente und vor allem durch Befolgen der Therapievorschriften. Wünschen Sie Erklärungen für unverständliche Anordnungen und Maßnahmen, so bitten Sie den für Sie zuständigen Arzt um Auskunft. Auf die Erteilung dieser Auskunft haben Sie sogar einen Rechtsanspruch.

In der Regel kann jeder ärztliche Eingriff (z.B. Operationen, Punktionen) nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Deshalb müssen Sie wissen, warum ein bestimmter Eingriff erforderlich ist und mit welchen Folgen oder Nebenwirkungen Sie gegebenenfalls rechnen müssen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass sich mitunter eine geplante Operation oder Untersuchung wegen eines unaufschiebbaren Notfalls verzögert.

Anmeldung

Ohne Formalitäten geht es auch bei uns leider nicht. Ihre stationäre Aufnahme ist mit einigen Fragen an Sie verbunden, wofür wir Sie um Ihr Verständnis bitten.

Die Aufnahme erfolgt in der jeweiligen Klinik, in der Sie stationär aufgenommen werden.

Besuchszeiten

Sie können jederzeit tagsüber Besuch empfangen. Bedenken Sie jedoch bitte, dass auch Ruhe zur Heilung gehört. Zu viele Besucher und zu lange Besuche können für Sie und auch für Ihre Mitpatienten im Krankenzimmer belastend sein. Sollte der Arzt im Interesse Ihrer Gesundheit ein Besuchsverbot aussprechen, sollten Sie diese Maßnahme akzeptieren.

BücherPavillon

Am UKGM Marburg steht Patienten, Besuchern und Mitarbeitern die Krankenhausbücherei zur Verfügung. Aus einem vielseitigen und aktuellen Medienangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene können Bücher, Hörbücher und DVDs ausgeliehen werden. Auch für ambulante Patienten ist eine Ausleihe möglich. Bei telefonischer Anfrage während der Öffnungszeiten bietet der BücherPavillon diesen Service auch am Krankenbett.

Standort: Eingangshalle Mutter-Kind-Zentrum  Telefon: 06421 58 64639

Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 12:00-14:00 Uhr
Mittwoch: 16:00-18:00 Uhr
Samstag von 10:15-12:15 Uhr

Cafeteria

Ebenfalls im Bereich der Eingangshallen befinden sich unsere Cafeterien, die für Besucher, Patienten und Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr.,  6.00 – 18.15 Uhr
Sa., 07.00 – 18.15 Uhr
So., 07.30 – 18.00 Uhr
Feiertage, 07.30 – 18.00 Uhr

Der kleine Verkaufsladen am Eingang Ost ist Mo.-Fr. von 6.30 - 14 Uhr geöffnet.

Wir bitten Sie, die Cafeteria nur in angemessener Kleidung, nicht jedoch in Bettbekleidung, zu betreten.

Bestecke, Porzellan und Glasgeschirr sowie Tabletts dürfen beim Verlassen der Cafeteria nicht mitgenommen werden. Wenn Sie beabsichtigen, die in der Cafeteria gekauften Speisen außerhalb der Cafeteria zu verzehren, geben Sie diesen Wunsch bitte gleich bei der Bestellung mit an. Das Personal wird Ihnen die Speisen entsprechend verpacken.

Kalte Speisen, kalte und warme Getränke können Sie auch aus Automaten erhalten, die vor den Hörsälen in der Ebene -1 (erreichbar über Aufzug Nr. 42 oder Treppe) aufgestellt sind.

Getränkeautomaten finden Sie auch in den Lahntalkliniken.

Einkaufsmöglichkeiten

Sie haben im Kiosk auf dem Kliniksgelände, die Möglichkeit, kleinere Einkäufe zu tätigen.

Entlassung

Nicht nur die stationäre Aufnahme ist mit mancherlei Formalitäten und organisatorischen Fragen verbunden, sondern auch Ihre Entlassung nach der Behandlung.

Damit Sie an Ihrem Entlassungstag zwischen 9.00 Uhr und spätestens 10.00 Uhr entlassen werden können, wird an diesem Morgen nach Möglichkeit keine Therapie und Diagnostik mehr stattfinden.

Wir möchten Sie bitten, natürlich in Abhängigkeit von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Belastbarkeit, Ihr Krankenzimmer möglichst frühzeitig zu räumen und die Aufenthaltsräume bzw. Sitzgelegenheiten in den Eingangsbereichen während einer ggf. noch erforderlichen Wartezeit zu nutzen.

Fernsehen

Zu Ihrer Information und Unterhaltung stehen Ihnen kostenlose Fernsehgeräte zur Verfügung.

Zu den hausspezifischen Besonderheiten des Betriebs fragen Sie bitte die Schwester oder den Krankenpfleger.

Kosten

Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Patient und Krankenhaus gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie der DRG-Entgeltarif, als auch der Pflegekostentarif (letzterer gilt nur für die psychiatrischen Fachdisziplinen).

Soweit Sie einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Formalitäten mit der Krankenkasse erledigt für Sie die Verwaltung des Krankenhauses. Wir benötigen von Ihnen allerdings den Einweisungsschein des Arztes, auf dessen Rat Sie zu uns ins Krankenhaus gekommen sind. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die jeweiligen Preise zu unterrichten sowie eine allgemeine Beschreibung der damit vergüteten Leistungen zu geben. Berechnet werden die jeweils mit den Kostenträgern vereinbarten Preise. Ein Verzeichnis wurde Ihnen bereits bei Abschluss des Behandlungsvertrages ausgehändigt. Mit den jeweiligen Beträgen werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet. Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Wahlleistungen sind Sie bei der Aufnahme hingewiesen worden. Sollten Sie nachträglich hierzu noch Fragen haben, so können Sie diese Unterlagen in den Aufnahmestellen nochmals einsehen bzw. eine Krankenschwester oder einen -pfleger bitten, Ihnen die Unterlagen zur Einsicht zu besorgen.

Medikamente

Der Arzt verordnet die Heilmittel für Sie, die er für angebracht hält und erwartet von Ihnen, dass Sie Ihre Medizin der Anordnung gemäß einnehmen.

Bitte nehmen Sie darüber hinaus keine weiteren Medikamente, die Ihnen von anderen Seite angeraten oder verordnet wurden. Sie können dadurch selbst Ihren Heilungsprozess verhindern oder sich sogar in Lebensgefahr bringen.

Denken Sie bitte daran, dass auch die Ihnen ggf. verordnete Diätkost ein wichtiger Bestandteil Ihrer Behandlung ist. Sie sollten sie daher nicht durch eine andere Nahrung ergänzen.

Ökumenische Krankenhaushilfe (ÖKH)

Die Ökumenische Krankenhaushilfe besteht aus Damen und Herren, die ehrenamtlich ihre Hilfe Patienten anbieten.

Im Klinikum Lahnberge stehen sie als Einzelbetreuer/in dort zur Verfügung, wo der Aufgabenbereich der Ärzte, Schwestern und Pfleger endet: z.B. als Gesprächspartner oder bei kleinen Besorgungen und Hilfen innerhalb und außerhalb des Hauses. (Hierbei sollten Sie wissen, dass diese Helfer und Helferinnen der Schweigepflicht unterstehen.)

Der Bücherwagen der ÖKH ist jeweils Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr auf der Ebene +2 und Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr auf der Ebene +1 unterwegs.

Im Foyer der Frauen- und Kinderklinik steht Ihnen darüber hinaus die Patientenbücherei zur Verfügung. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem dortigen Aushang.

Neue interessierte Helferinnen und Helfer sind herzlich willkommen.

Kontakt über die Evangelische Klinikseelsorge
Tel.: 06421/58-63595

Patienten-Identifikationsarmband

Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen bei der stationären Aufnahme und vor einer ambulanten Operation zur Anlage eines Identifikationsarmbandes: Name, Vorname, Geburtsdatum und Fallnummer ermöglichen während des gesamten Krankenhausaufenthaltes Ihre eindeutige Identifikation:

  • vor operativen Eingriffen
  • bei Notaufnahmen
  • bei Verlegungen
  • vor der Durchführung von Funktionsdiagnostik (EKG, Röntgen, CT, MRT etc.)
  • vor Transfusionen von Blut und Blutprodukten


Die Einführung der Patienten-Identifikationsarmbänder erfolgt auf Empfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. Die Identifikationsarmbänder bestehen aus einem Kunststoffverbundmaterial und sind gesundheitlich, hygienisch und allergologisch geprüft und als unbedenklich eingestuft. Diese Maßnahme zur Patientensicherheit ist freiwillig. Sie können widersprechen, doch legen wir Ihnen das Tragen des Patientenarmbandes zu Ihrem eigenen Schutz sehr ans Herz.

Parkplätze

Auf den Lahnbergen sind durch den Bau eines neuen Parkdecks für Mitarbeiter ausreichend Parkplätze für Patienten und Besucher verfügbar.
Für Gehbehinderte sind in der Nähe der Eingangsbereiche spezielle Parkplätze ausgewiesen.
Informationen zu den Parkmöglichkeiten und Parkgebühren sind hier zu finden.

Patientenrufzentrale

Benötigen Sie (oder Ihr Mitpatient) Hilfe, können Sie durch Betätigung der Ruftaste (rote Taste) an Ihrem Nachtschränkchen bzw. an Ihrem Bediengerät das Pflegepersonal rufen. Ihr Ruf geht direkt in die Patientenrufzentrale, die Ihren Wunsch bzw. Ihr Anliegen umgehend an das Pflegepersonal Ihrer Station weiterleitet. Eine genaue Angabe Ihres Anliegens erleichtert die Vermittlung schneller Hilfe.

Persönliche Gebrauchsgegenstände

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes sollten Sie nur das wirklich Notwendige bei sich haben. Sie benötigen vor allem Ihre Toilettenartikel (Seife, Waschlappen, Zahnbürste, Kamm, Rasierapparat, Taschentücher usw.) sowie Nachthemden oder Schlafanzüge (auch zum Wechseln), Morgen- oder Bademantel und Hausschuhe. Zur Unterbringung dieser Dinge sowie für Ihre Kleidung steht Ihnen im Zimmer ein Schrank zur Verfügung.

Rauchen und Alkohol

Rauchen und Alkoholkonsum sind unbestritten nicht förderlich für die Gesundheit. Da wir ein Krankenhaus sind, würde es also keinen Sinn machen, wenn Ärzte und Schwestern sich um Ihre Heilung bemühen, während Sie weiterhin rauchen oder Alkohol zu sich nehmen.

Rauchen ist im Krankenhaus nicht mehr gestattet. Im Bedarfsfall nutzen Sie bitte die außer Haus befindlichen Raucherstellen.

Wir sind seit September 2006 Mitglied im Netz Rauchfreier Krankenhäuser (www.rauchfreie-krankenhaeuser.de) Krankenhäuser, die diesem Netz beitreten, spielen eine wichtige Rolle bei der Reduzierung des Tabakkonsums und seiner schädlichen Gesundheitsfolgen. Unsere Rauchfrei-Politik dient in erster Linie dem Nichtraucherschutz. Weitergehende Informationen, Fragen und Hilfen zur Tabakentwöhnung sind unter unserer Homepage „Arbeitskreis Gesundheit/Netzwerk Rauchfreies Krankenhaus“ erhältlich: www.med.uni-marburg.de

Sozialdienst – kompetenter Partner der Versorgung

Wenn sie stationärer Patient oder Angehöriger eines Patienten des Klinikums sind, stehen wir als Beratungsteam für Ihre Fragen und Probleme zur Verfügung.

In enger Kooperation mit allen Berufsgruppen im Klinikum, aber auch mit externen Institutionen sowie Angehörigen erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Lösungsstrategien und helfen Ihnen, sich im Dschungel von Gesetzen, Hilfsangeboten, Leistungsanbietern, etc. zurechtzufinden.

Sie finden den Sozialdienst auf den Lahnbergen in der Eingangsbereich (Raum 4205/4206).

Das Pflegepersonal hilft Ihnen bei der Kontaktaufnahme.

Den Sozialdienst im Nervenzentrum können Sie in der Neurologie und Psychiatrie erreichen.

Telefon 

Bei uns haben Sie als Patient in der Regel die Möglichkeit, vom Bett aus zu telefonieren. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Pflegepersonal.

Beachten Sie bei Inlandsgesprächen bitte folgende Hinweise: Heben Sie den Hörer ab, wählen Sie zunächst die „0“, warten Sie den Dauerton ab. Dann wie gewohnt die gewünschte Rufnummer wählen (ohne Vorwahl bei Gesprächen im Nahbereich, mit Vorwahl bei Ferngesprächen).

Öffentliche Fernsprecher finden Sie

• in der Eingangshalle in der Nähe der Cafeteria und rechts neben der Zentralen Patientenaufnahme

• in den Pflegeebenen (Ebene +1, +2, +3) neben den Aufenthaltsräumen.

Verkaufsläden, Friseur, Sparkasse, Warenautomaten

Im Bereich der Eingangshalle finden Sie

  • den Blumenladen,
  • den Kiosk,
  • die Buchhandlung,
  • den Friseur.


Die Sparkasse befindet sich in der Ebene -1.

Verpflegung

Bei uns können Sie Ihr Essen selbst wählen. Wir bieten Ihnen eine reiche Auswahl von verschiedenen Speisen für jede Mahlzeit. Sie haben deshalb die Möglichkeit, sich täglich ein neues Menü zu wählen. Eine entsprechende Speisekarte wird Ihnen nach Ankunft auf der Station ausgehändigt. Dürfen Sie aus religiösen Gründen nur bestimmte Speisen zu sich nehmen, teilen Sie dies bitte vertrauensvoll dem Pflegepersonal mit. Die Krankenschwester oder der Krankenpfleger wird Ihnen dann bei der Zusammenstellung Ihres Wunschmenüs behilflich sein oder, wenn Sie Diätkost verordnet bekommen, Ihren Wunsch der Küche mitteilen. Die Hauptmahlzeiten werden – je nach Station – in der Regel zu folgenden Zeiten ausgeben:

Frühstück ab 07:00 Uhr
Mittagessen ab 11:15 Uhr
Abendessen ab 16:30 Uhr

Wahlleistungen

Neben den Regelleistungen können Sie Wahlleistungen, wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung, schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbaren. Die Wahlleistungen sind gesondert berechnungsfähig.

Wertgegenstände

Schmuck und Wertgegenstände sowie größere Geldbeträge sollten Sie nicht im Krankenzimmer aufbewahren. Das Klinikum übernimmt im Falle des Verlustes keine Haftung. Wir bitten Sie daher, diese Dinge möglichst zu Hause zu lassen oder Ihren Angehörigen mitzugeben.

Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Verpflichtung vom Beginn der Krankenhausbehandlung an für maximal 28 Tage eine Zuzahlung zu leisten. Der Zuzahlungsbetrag beträgt derzeit 10 € je Tag und wird vom Universitätsklinikum an Ihre Krankenkasse abgeführt. Dieser Betrag ist vom Gesetzgeber festgesetzt. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei teilstationärer Krankenhauspflege und bei Wöchnerinnen (Entbindungsanstaltspflege) bis zum 6. Tag nach der Entbindung sowie in einigen weiteren Sonderfällen. Die Zahlungspflichtigen erhalten über den Zuzahlungsbetrag eine gesonderte Rechnung durch das Klinikum.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Krankenhausverwaltung, Abteilung Patientenaufnahme und Leistungsabrechnung.