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Abschluss und Prüfungen

Abschlussprüfungen nach dem Krankenpflegegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung:

Theoretisch:
Drei schriftliche Prüfungen an drei aufeinander folgenden Tagen und drei mündliche Prüfungen an einem Tag.

Praktisch:
Eine Gruppe von zwei bis vier Patienten an zwei aufeinander folgenden Tagen

Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“.