Abschluss und Prüfungen
Abschlussprüfungen nach dem Krankenpflegegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung:
Theoretisch:
Drei schriftliche Prüfungen an drei aufeinander folgenden Tagen und drei mündliche Prüfungen an einem Tag.
Praktisch:
Eine Gruppe von zwei bis vier Patienten an zwei aufeinander folgenden Tagen
Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“.