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Jobticket

Ale Beschäftigte der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie der UKGM Service GmbH erhalten kostenlos das RMV-JobTicket Premium. Grundlage für die Ausgabe des RMV-JobTicket Premium ist der entsprechende Tarifvertrag.

Im Folgenden haben wir einige weiterführende Informationen für Sie zusammengestellt:
Gültigkeitsbereich:

  1. Das RMV-JobTicket Premium: Das Ticket ist im gesamten RMV-Verbundgebiet und in allen RMV-Verkehrsmitteln gültig. Etwaige Angaben über Start- und Zieltarifgebiet im Anschreiben bei der Kartenausgabe sind technisch bedingt und ohne Auswirkung. Das Ticket ist personengebunden ausgestellt und daher nicht übertragbar.
  2. Mitnahmeregelung: Montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztags an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen können Sie einen weiteren Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.
  3. Übergangstarifgebiete: Beschäftigte, die außerhalb des RMV-Gebiets, jedoch innerhalb eines der angrenzenden "Übergangstarifgebiete" wohnen, erhalten zusätzlich mit gesondertem Schreiben Zusatztickets in Papierform, die für die Fahrt zwischen Wohnort und nächstgelegener RMV-Haltestelle berechtigen. Eine Übersichtskarte der Übergangstarifgebiete bzw. -haltestellen finden Sie in der Anlage des Tarifvertrages sowie in dem Prospekt zum RMV-JobTicket Premium.
  4. Lohnsteuerliche Auswirkungen: Das RMV-JobTicket Premium wird Ihnen durch den Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt und pauschal versteuert. Beschäftigte müssen daher nach den derzeit gültigen steuerlichen Regelungen keine Lohnsteuer auf das RMV-JobTicket Premium entrichten, und es erfolgt keine Kürzung der Pendlerpauschale.
  5. Sonderkündigungsrecht: Sofern Sie bereits eine RMV-Jahreskarte besitzen, können Sie diese mit den im Intranet befindlichen Muster-Kündigungsschreiben außerordentlich kündigen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungserklärung gegenüber dem Verkehrsunternehmen erfolgen muss, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde (nicht gegenüber dem RMV). Das zuständige Verkehrsunternehmen ist der Chipkarte zu entnehmen.

Allgemeiner Hinweis: Für die Nutzung des Tickets gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RMV in der jeweils aktuellen Fassung. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.