Abschluss und Prüfungen
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragt werden.
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragt werden.