Gerne steht Ihnen
Frau Meyfarth (Chefsekretariat)
unter der Telefonnummer
06421/58-66281
für weitere Auskünfte
zur Verfügung.

Ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen
senden Sie bitte bis zum
17.04.2026
an:
Universitätsklinikum
Gießen und Marburg GmbH
Sekretariat Hautklinik
Frau Meyfarth
Baldingerstraße
35043 Marburg
oder per E-Mail an:
hautklinik@med.uni-marburg.de


Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich ist eine Bewerbung auch über die angegebene E-Mail-Adresse möglich. Eine Verschlüsselung findet dabei zurzeit jedoch nicht statt. Wenn Sie diese unverschlüsselte Möglichkeit nicht nutzen möchten, wird von uns für Ihre Bewerbung der Postweg empfohlen. Die gleiche Empfehlung gilt regelhaft, sofern mit der Bewerbung sensible Daten übermittelt werden sollen.
Am Standort Marburg suchen wir ab
sofort


für den
Bereich der operativen Dermatologie einen


MFA oder ZFA (m/w/d)

für eine
unbefristete
Einstellung in
Teilzeitbeschäftigung (0,75 %)
.

Sie haben eine Leidenschaft für operative Tätigkeiten, verfügen über Organisationstalent, ein gutes Zeitmanagement und sind motiviert dies im Sinne unserer Patientinnen und Patienten einzusetzen?

Sie möchten Menschen in akuten Krankheitssituationen mit Empathie begleiten, sind bereit Verantwortung zu tragen und ein echter Teamplayer?

Dann freuen wir uns Sie in unserem Team der Dermatologie zu begrüßen.

Zu Ihren Aufgaben im dermatochirurgischen Bereich gehören:

Wir wenden uns an Bewerber*innen mit abgeschlossener Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder Zahnmedizinischen Fachangestellten. 

Wir bieten Ihnen:

Über weitere Vorteile, die wir Ihnen als UKGM anbieten können, informieren wir Sie gerne bei einem persönlichen Kennenlerngespräch.

Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.