Gerne steht Ihnen
Frau Leib/Frau Repp
unter der Telefonnummer
0641/985-40438
für weitere Auskünfte
zur Verfügung.

Ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen
senden Sie bitte bis zum
ganzjährig
an:
Universitätsklinikum
Gießen und Marburg GmbH
Berufsfachschule für MTL
Friedrichstr. 16
35392 Gießen
oder per E-Mail an:
ramona.leib@uk-gm.de


Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich ist eine Bewerbung auch über die angegebene E-Mail-Adresse möglich. Eine Verschlüsselung findet dabei zurzeit jedoch nicht statt. Wenn Sie diese unverschlüsselte Möglichkeit nicht nutzen möchten, wird von uns für Ihre Bewerbung der Postweg empfohlen. Die gleiche Empfehlung gilt regelhaft, sofern mit der Bewerbung sensible Daten übermittelt werden sollen.
Am Standort Gießen suchen wir ab
jedes Jahr


in der
Berufsfachschule Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik


Auszubildende (m/w/d) für MTL

für eine Einstellung in
3-jähriger Ausbildung
.

Unsere Anforderungen an Sie:

·   Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Eigenständigkeit

·   Kommunikations- und Teamfähigkeit

·   Manuelles Geschick technisches Verständnis

·   Fundierte Kenntnisse in den Naturwissenschaften

Die Ausbildung umfasst insgesamt 4600 Gesamtstunden, die sich in theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung in unterschiedlichen Laborbereichen und ein interprofessionelles Praktikum aufgliedert (nach MT-Berufe Gesetz).

Das UKGM hat ein betriebliches Gesundheitsmanagement für seine Mitarbeiter*innen und ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum gibt es eine Kindertagesstätte. Außerdem erhalten die Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag UKGM ab dem Jahr 2022 ein RMV-Jobticket zur Nutzung des öffentlichen Personennah- und –regionalverkehrs in Hessen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM.

Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM.

Bitte legen Sie uns Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden.