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Grundkurs im med. Strahlenschutz

Atomgesetz  

Die Grundlagen des Strahlenschutzes gehen von dem sogenannten "Atomgesetz" aus. (Gesetz über die friedliche Verwendung von Atomenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren) von 1985 aus. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Schutzvorschriften erlassen, so geschehen in der Neufassung der Röntgenverordnung vom 30. April 2003.
Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) regelt, wie, wann und von wem Röntgeneinrichtungen und Störstrahler zu betreiben sind.

Neben der Röntgenverordnung gibt es die Strahlenschutzverordnung. Diese regelt die "Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, die Strahlenbelastung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs und den Betrieb von Beschleunigern."
Im Prinzip sind die Ministerien der Länder für den Strahlenschutz und den Erwerb der Fachkunde in diesem Bereich verantwortlich. Doch in den meisten Bundesländern wurde diese Aufgabe an die Landesärztekammern delegiert.

Der Kurs schließt Ärzte ein, die eigenverantwortlich röntgen (Untersuchung sowie Behandlung), Ärzte die die Indikation stellen, Strahlenschutzbeauftragte, Ärzte die in der Teleradiologie, die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben, und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten, medizinisches Personal welches unter Mitwirkung und ständiger Aufsicht in Fachabteilungen arbeiten oder arbeiten wollen.

Eine Röntgenuntersuchung oder der Umgang mit radioaktiven Substanzen oder mit Anlagen zur Erzeugung von hochenergetisch ionisierenden Strahlen bzw. Schwerionen darf von solchen Ärzten angefordert / durchgeführt werden, die die Fachkunde Strahlenschutz nach der staatlichen Röntgenverordnung oder Strahlenschutzverordnung vorweisen können.

Der Grundkurs im medizinischen Strahlenschutz ist somit als Basiskurs zu sehen und wird durch Spezialkurse, je nach Fachrichtung ergänzt. Für medizinisch ausgebildetes Personal wie z.B.: Gesundheitspfleger, MTLA, MTFA, OTA besteht diese Qualifizierungsmöglichkeit um Ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern.


Zielgruppe:
Ärzte ohne Fachkunde, Gesundheitspfleger(in), Arzthelfer/innen, Medizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten oder Medizinisch-technische Assistenten der Fachrichtung Labordiagnostik und Funktionsdiagnostik.

Kursleiter: Thorsten Mengel, Fachlehrer im Gesundheitswesen Tel: 06421- 58-65463 / 0160-1077089
E-Mail:  Thorsten.Mengel@uk-gm.de  

Wie sieht es in der Praxis aus?
Das Zitat eines jungen Assistenzarztes: "Es findet sich schon immer ein Kollege auf der Station der so einen Schein besitzt. Zu dem geht man wenn man eine Unterschrift braucht." Dass tagein, tagaus dennoch Ärzte die Röntgenscheine ohne entsprechende Fachkunde ausfüllen, trägt dazu bei, dass der Krankenhausbetrieb nicht zusammenbricht, vor allem nachts nicht. Dass sie sich mit diesem Verfahren am Rande der Legalität bewegen, scheinen viele Ärzte zu ignorieren.

Das Dilemma ergibt sich nun im Stationsalltag. Hält man sich strikt an die Vorschriften und riskiert man Ärger mit seinen Kollegen, indem man sich weigert Röntgenscheine auszufüllen? Vor allem der Hintergrundradiologe wird sich bedanken, wenn man um 4 Uhr nachts anruft, um sich einen Röntgenschein für eine Thoraxaufnahme ausfüllen zu lassen, weil sonst im Haus auch kein Diensthabender mit der Fachkunde ist. Es handelt sich um eine Verordnung, deren Konsequenzen scheinbar nicht bedacht wurden.

In Koblenz wurde vor einiger Zeit ein Krankenhaus überprüft. Das Krankenhaus, wie auch der in diesem Fall überprüfte Arzt ohne Fachkunde, mussten eine Geldstrafe zahlen.

Unsere Kurse sind staatlich anerkannt und bundesweit gültig, wir kooperieren mit focustom-pro-medicus Marburg als Kursanbieter. Der kostenpflichtige Grundkurs dauert 24 Stunden a 45 min. und wird ab einer Teilnehmerzahl von 10 an 3 Terminen stattfinden.

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach den §§ 9, 12, 13, 14, 15, 24, 31, 64 oder 82 wird in der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben. Die Ausbildung ist durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die erfolgreiche Kursteilnahme durch eine Bescheinigung zu belegen. Der Erwerb der Fachkunde wird von der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt. Die Kursteilnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Für Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gilt der Nachweis nach Satz 1 mit der Erlaubnis nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin für die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes als erbracht.


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Veranstaltungen im UKGM


  • Schlaganfallexpertin/experte

    Diverse

    08:45 bis 16:15 Uhr
    9 * Wilhelmstraße 18 * Gießen, Bildungszentrum

  • Qi Gong

    Marion Keil-Hornivius

    17:00 bis 18:00 Uhr
    6 * Gaffkystraße 20 * Gießen, Bildungszentrum

  • Grundkurs MH Kinaesthetics in der Pflege

    Gudrun Dänner, MH Kinästhetics Trainerin, Lehrerin f. Pflegeberufe, Heilpraktikerin

    08:45 bis 16:15 Uhr
    7 * Gaffkystraße 20 * Gießen, Bildungszentrum