
Voraussetzungen nach dem Hebammengesetz
Zulassung zur Berufsausbildung nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des
Entbindungspflegers vom 04.06.1985:
Voraussetzung für den Zugang zur Berufsausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur
Ausübung des Berufes.
Weiter ist die Voraussetzung:
1. Der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, oder
eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der/die Bewerber/in
a) eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat,
oder
b) eine Berufsausbildung von einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens
zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen:
Bewerbungsbogen (PDF-Datei) kann hier heruntergeladen werden
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an folgende Adresse:
Elisabeth von Thüringen Akademie für Gesundheitsberufe
am Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH
HEBAMMENSCHULE
Schulleitung
Sonnenblickallee 13
35039 Marburg
Tel.: Frau Conrad (Schulleitung) oder Frau Diehl-Dersch (Sekretariat) 06421/58-62197
E-Mail: hebammen@med.uni-marburg.de