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Pränatale CMV-Infektion

Diagnostik bei V. a. intrauterine CMV-Infektion

Die Diagnose wird durch den Nachweis von CMV im Urin des Neugeborenen gestellt, nicht durch Nachweis von anti-CMV-IgM oder Virus selbst im Serum.
Begründung:
1. Der Nachweis von CMV im Urin in den ersten vier Lebenstagen beweist eine intrauterine Infektion, ein negativer Befund schließt sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus.
2. Weniger als 50 % der Neugeborenen, die CMV mit dem Urin ausscheiden, sind anti-CMV-IgM posi-tiv; der Anteil der CMV-Urinausscheider mit positiver CMV-PCR aus Serum ist noch deutlich geringer.

Aus Kostengründen sollte auf CMV-Ausscheidung mit dem Urin ausschließlich unter-sucht werden, nachdem anti-CMV-IgG im Serum des Neugeborenen oder der Mutter nachgewiesen worden ist.
Begründung:

1. Ein negativer anti-CMV-IgG-Befund aus dem Serum des Neugeborenen oder der Mutter schließt eine intrauterine CMV-Infektion aus (Ausnahme: Die Mutter kann kein IgG bilden).
2. In Deutschland ist weniger als die Hälfte der Frauen im gebärfähigen Alter CMV-infiziert und damit anti-CMV-IgG positiv. Die relativ unaufwendige Untersuchung auf anti-CMV-IgG (Kosten: ca. 10 €) erspart also in mehr als 50 % der Fälle die aufwendige Untersuchung auf Virus im Urin (Kosten: ca. 100 €).

Verlaufsuntersuchungen bei CMV-Nachweis im Urin sind ausschließlich zur Wirksamkeitsprüfung einer eventuellen Therapie indiziert.
Begründung:

Nach intrauteriner Infektion kann CMV-Ausscheidung im Urin bis ins frühe Schulalter nachweisbar bleiben.

Vorgehen
Eine Serumprobe vom Neugeborenen oder von der Mutter einsenden. Eine Urinprobe entweder gleichzeitig oder nach Erhalt eines positiven anti-CMV-IgG-Befundes aus der Serumprobe einsenden.

Stand: 16.07.09