Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Einsendung von Untersuchungsmaterial

Wichtige Informationen für die Auswahl und Einsendung von Untersuchungsmaterial

Zunächst ein Warnhinweis!
Für alle Körperflüssigkeiten gilt: Es handelt sich um potentiell infektiöses Untersuchungsmaterial.

In Kürze:
Es werden mindestens benötigt:

  • 20 - 50 mL Urin ohne Zusätze (notfalls genügen auch wenige mL)
  • 8 mL Blut (keine Tiefkühlung, sondern nur Kühlschranktemperatur)

Hinweis:
Proben sollten wegen Manipulationsgefahr stets unter Aufsicht gewonnen werden. Der Versand muss in bruchfesten und auslaufsicheren Einmalgefäßen erfolgen.

Verwahrung und Transport:
Asservatgefäße sollten nicht mit dem Inhalt reagieren, ihm nichts hinzufügen und nichts aus ihm entfernen. Vorzugsweise sollte es sich um saubere, bruchfeste Einmalgefäße aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) handeln.
Blutvenülen zur Alkoholbestimmung müssen immer in den dafür vorgesehenen Schutzverpackungen versand werden, da nur diese Verpackungen einen ausreichenden Schutz gegen mechanische Belastung von aussen erzielen.

Geeignete Probenversandgefäße:

  


Auf eine unverwechselbare und dauerhafte Kennzeichnung der Proben ist zu achten. Neben dem Probandennamen und dem Geburtsdatum auf dem Probengefäß sind insbesondere der Asservierungszeitpunkt (Datum, Uhrzeit) und andere wichtige anamnestische Angaben bzw. Erkenntnisse (z.B.: bekannte Applikation von Fremdstoffen, Krankheiten, klinische Beobachtungen zur Bewußtseinslage, Pupillenform, klinisch-chemische Meßgrößen u.a.) auf einem zusätzlichen Probenahmeprotokoll festzuhalten.
Aus gegebenem Anlaß wird nochmals darauf hingewiesen, dass alle Versandgefäße bruchfest und auslaufsicher sein müssen. Die folgenden Beispiele aus dem Laboralltag zeigen die Folgen unsachgemäßer Versandmaterialen, aus denen sich unmittelbar Konsequenzen für die Sicherheit des Laborpersonals (Infektionsgefahr) und den aktuellen Fall (Verlust von Probenmaterial und Beschädigung der beigefügten Dolumente) ergeben.

Beispiele für ungeeignete Probengefäße:

  

Lagerung bis zur Untersuchung:
Auch bei einer längeren Lagerung sind Zusätze in der Regel nicht erforderlich.
Lediglich zur Bestimmung von unverändertem Kokain in Blutproben wird ein Zusatz von Fluorid zur Hemmung der Hydrolyse durch Esterasen empfohlen.
Im allgemeinen genügt für maximal 48 Stunden bis zur Testung eine Aufbewahrung im Kühlschrank bei etwa 4 °C. Lediglich zur Sicherheit sollte bei längerer Lagerung eine Aufbewahrung der nicht ganz gefüllten (!) Gefäße bei - 20°C erfolgen.

Vorsicht: Blutproben zur Blutalkoholbestimmung dürfen nicht tiefgefroren werden!

Lagerung nach der Untersuchung im hiesigen Institut:
Wegen der fast immer möglichen forensischen Konsequenzen werden zumindest im forensischen Bereich die Proben für evtl. erforderliche weiterführende Untersuchungen mindestens 2 Jahre gekühlt / tiefgekühlt aufbewahrt.
Neben belastenden Ergebnissen können derartige Analysen unter Umständen auch den Patienten entlastende Erkenntnisse bringen, so dass eine längere Asservierung durchaus auch in dessen Interesse liegen kann.
Die umfangreichen Erfahrungen zahlreicher Laboratorien belegen, dass auch längere Zeit nach der Asservierung im vorschriftsmäßig gelagerten Untersuchungsmaterial die Erstbefunde meist zu reproduzieren sind. Allerdings wird teilweise über einen Konzentrationsabfall berichtet.

Bei allen Fragen und Unklarheiten bitte Kontakt zum Institut aufnehmen über:

Institut für Rechtsmedizin
Abteilung Toxikologie
Frankfurter Str. 58
35392 Gießen

Telefon:       0641/99-41418
oder Tel.     0641/99-41422
Fax:              0641/99-41419