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Klinische Rechtsmedizin - Verletzungsdokumentation

Verletzungsdokumentation für von Gewalt betroffene Personen - Klinische Rechtsmedizin


Sie sind direkt oder indirekt von Gewalt betroffen und suchen Beratung? Informationen und Ansprechpartner finden sie unter dem folgenden Link des Modellprojekts "Forensisches Konsil Gießen für Hessen": www.FoKoGi.de

 

Weitere Informationen zur Verletzungsdokumentation für von Gewalt betroffene Personen oder dem Modellprojekt "Forensisches Konsil Gießen für Hessen" finden sie auch in dem folgenden Text.

 

 

 

Auftraggeber einer klinisch-rechtsmedizinische Begutachtung

Auftraggeber sind die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte, aber auch alle Institutionen, die mit Opfern von Gewalt konfrontiert werden (können), Kliniken und nicht zuletzt die von Gewalt betroffene Person selbst kann die Dokumentation der erlittenen Verletzungen anfordern.

 

Persönliche Vorstellung in der rechtsmedizinischen Ambulanz

Jedem von Gewalt betroffenen Menschen soll ein niedrigschwelliges Angebot zur Dokumentation der erlittenen Verletzungen zur Verfügung stehen. Die zeitnah zum Geschehen erfolgte Dokumentation  kann in einem möglicherweise angestrebten Verfahren ein unerlässliches Beweismittel darstellen.

 

Schwerpunkte des Ablaufs in der Ambulanz:

  • Gespräch
  • Dokumentation des Geschehenen
  • Fotodokumentation von Verletzungen
  • ggf. Asservierung von Beweismaterial

Im Anschluss kann ein rechtsmedizinisches Gutachten verfasst werden, das bei privaten Auftraggebern der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt und streng vertraulich behandelt wird. Die Dokumentation wird in den Räumlichkeiten des Instituts für mindestens 2 Jahre archiviert und nur auf Wunsch der begutachteten Person herausgegeben. So kann auch erst später eine Anzeige erfolgen, ohne dass das sich dies nachteilig für die Beweisführung auswirkt.

Ist der Auftraggeber eine Justizbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) besteht diesen gegenüber keine ärztliche Schweigepflicht.

 

Formen von Gewalt:

  • Häusliche Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Kindesmisshandlung / Kindesmissbrauch
  • Gewalt in der Pflege bzw. gegen hilflose Personen einschließlich Vernachlässigung
  • Gewalt im öffentlichen Raum

Klinische Rechtsmedizin

Die Rechtsmedizin ist die Disziplin in der Medizin, die sich intensiv mit der Begutachtung von gewaltbedingten Verletzungen befasst. Auf diesem Gebiet verfügt sie über einen weiten Erfahrungsschatz, z.B. wenn es um die Beurteilung, Tatrekonstruktion, sowie die Verfassung eines gerichtsfesten Gutachtens geht. 

Sie arbeitet unabhängig von der Justiz, kann also von jedermann herangezogen werden, der von Gewalt betroffen ist oder mit Gewalt konfrontiert wurde.


Modellprojekt Forensisches Konsil Gießen (FoKoGi)

Seit dem 1.1.2014 sind die Dokumentation und Begutachtung von Verletzungen im Auftrag von z.B. Privatpersonen sowie Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, niedergelassene Ärzte, Kliniken etc. zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren kostenfrei! Ebenso wurde die Möglichkeit geschaffen, über einen online-Dienst (www.FoKoGi.de) mit dem Gießener Institut für Rechtsmedizin in Kontakt zu treten, gerade um Menschen auch in weiterer Entfernung Hilfestellung geben zu können. Dieses Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unterstützt.

 


Weitere Informationen zum Projekt „FoKoGi“ entnehmen Sie bitte unserem Flyer (PDF) und dem untenstehenden Link.

Flyer zum Modellprojekt Forensisches Konsil Gießen (pdf-Format): FoKoGi.pdf

Link zum oben genannten online-Dienst mit weiterführenden Informationen: www.FoKoGi.de