Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
-->

Zwangsstörungen

Oft stellen wir uns nach Verlassen des Hauses zum Beispiel die Frage: „Habe ich den Herd wirklich ausgestellt?“ oder „Habe ich die Haustür abgeschlossen?“. Diese oder ähnliche Fragen lassen uns dann keine Ruhe, bis wir dies nochmals kontrolliert haben. Aber sind solche Gedanken zwanghaft? Sind es nicht auch zum Teil lebensrettende Maßnahmen?

Die Übergänge sind fließend, und die Verhaltensweisen können dann als krankhaft angesehen werden, wenn die Gedanken und Handlungen den Alltag negativ beeinflussen oder sogar der ganze Tag mit Zwangshandlungen verbracht wird.

Von Zwangsstörungen betroffene Personen leiden unter dem inneren Drang, bestimmte Dinge wiederholt und immer auf die gleiche Weise zu denken oder zu tun. Obwohl sie sich gegen diese sogenannten Zwangsgedanken und Zwangs-handlungen wehren und sie als übertrieben und sinnlos erkennen, können sie deren Auftreten nicht verhindern. Geben sie dem inneren Zwang nicht nach und unterlassen die Zwangshandlung, kommt es zu massiven inneren Anspannungen und Angst. Z. B. kontrolliert eine Person mit einem Kontrollzwang bis zu 30 mal, ob sie die Haustür wirklich abgeschlossen hat, obwohl sie sicher ist, dass sie es bereits getan hat. Tut sie dies nicht, erlebt sie innere Unruhe und Angst.

Häufige Themen der sich immer wieder aufdrängenden Gedanken sind Angst vor Schmutz, Gewalt oder Unordnung und führen zu den häufigsten Arten der Zwangsstörungen:

  • Waschzwang
  • Kontrollzwang
  • Ordnungszwang

Experten gehen davon aus, das ca. 2,5% Bevölkerung an einer Zwangsstörung leiden und die Erkrankung meist im Alter zwischen 20 und 25 Jahren beginnt. Männer und Frauen sind etwa gleich häufig betroffen.

Die Diagnosestellung erfolgt bei Vorstellung in einer Psychosomatischen Ambulanz in einem persönlichen Gespräch, durch Beobachtung des symptomatischen Verhaltens in Verbindung mit verschiedenen speziellen Fragebögen. Psychotherapie ist die Behandlung der Wahl.