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Qualitätsberichte

Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen (§ 136b Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

Wir freuen uns dieser Aufforderung nachzukommen und Ihnen an dieser Stelle die Qualitätsberichte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg vorstellen zu können.

Die Qualitätsberichte ab 2012 finden Sie auch auf der Seite https://www.g-ba-qualitaetsberichte.de.