Berufsausbildung zur/zum Koch/Köchin
Ausbildungsbereich |
Küche des Universitätsklinikums Marburg |
||||||||||||||||||
Ausbildungsdauer |
3 Jahre |
||||||||||||||||||
Ausbildungsbeginn |
Ausbildungsbeginn ist bei Bedarf jeweils der 01.August des Jahres. |
||||||||||||||||||
Zugangsvoraussetzungen |
Hauptschulabschluss |
||||||||||||||||||
Berufsbezeichnung |
Köche und Köchinnen bereiten die unterschiedlichsten Gerichte zu, vom Appetitanreger über Vor- und Hauptspeise bis zum Dessert. Sie organisieren alle Arbeitsabläufe in der Küche, stellen Speisepläne auf, kaufen Zutaten ein und lagern sie fachgerecht. Schließlich bereiten sie die Speisen zu und richten sie ansprechend an. |
||||||||||||||||||
Aufgabengebiet |
Köche und Köchinnen finden in den unterschiedlichsten Sparten Beschäftigung. Dies können Restaurants, Hotels, Gaststätten, Kantinen, Krankenhäuser oder auch Schiffe sein. Zu ihren Aufgaben gehören:
|
||||||||||||||||||
Betriebliche Ausbildung |
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebes kennen. Sie werden von Anfang an in die täglichen Arbeitsabläufe mit eingebunden und werden schrittweise an ihre Aufgaben herangeführt. Dazu gehören sowohl die Vorbereitung als auch die Zubereitung der verschiedensten Speisen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Da die Speisenversorgung in einem Krankenhaus an feste Zeiten gebunden ist, müssen auch die Auszubildenden sich daran gewöhnen unter Zeitdruck richtig zu planen und zu organisieren. Bei ihrer Arbeit werden sie von erfahrenen Kollegen unterstützt. Zudem erhalten sie Unterweisungen in Sicherheit und Arbeitsschutz und lernen alle relevanten Vorschriften im Bereich Hygiene kennen. |
||||||||||||||||||
Berufsschulische Ausbildung |
Die folgende Übersicht zeigt Auszüge des Rahmenlehrplans:
|
||||||||||||||||||
Prüfungsstruktur und Prüfungsinhalte |
Bei dem Ausbildungsberuf Koch / Köchin wird - wie in anderen Ausbildungsberufen des dualen Systems - nach dem Berufsbildungsgesetz und - konkretisiert in der Ausbildungsordnung - eine Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Die Zwischenprüfung erfolgt nach dem ersten Ausbildungsjahr und besteht aus einer praktischen Aufgabe. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. |
||||||||||||||||||
Bewerbungsunterlagen |
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
|
||||||||||||||||||
Bewerbungsanschrift |
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH |
||||||||||||||||||
Bewerbungsfrist |
Bewerbungen sind bis zu der in der Stellenausschreibung genannten Bewerbungsfrist an die angegebene Anschrift zu senden. |
||||||||||||||||||
Weitere Informationen |
Frau M. Kirchhain Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
||||||||||||||||||
Infoblatt |
Drucken des Informationsblattes (pdf) zur Berufsausbildung zum/zur Koch/Köchin |
||||||||||||||||||
Interssante Link |
www.berufenet.arbeitsagentur.de - Bundesagentur für Arbeit
|